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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 15:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 1
Standard Pay Per Click Seite: Steuer- / Gewerbemeldung notwendig?


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Hallo !

Ich habe einige Fragen bezüglich der Steuer- bzw. Gewerbemeldung.

1.Sind bei einer Mitgliedschaft bei einer Pay Per Click Seite (z.B. bux.to) und
daraus resultierenden Gewinnen generell eine Steuer- bzw. Gewerbemeldung
erforderlich?

2.Gilt im Falle einer Gewerbeanmeldung oder auch ohne der
Steuerfreibetrag von 7664€ pro Jahr?
(ohne dass das Kindergeld gefährdet ist)

3. Bis zu welchen Beträgen pro Jahr entfallen Steuerzahlungen?


Vielen Dank im Voraus !


Mit freundlichen Grüßen

Fabian Müller
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 02:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Pay Per Click Seite: Steuer- / Gewerbemeldung notwendig?

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann nötig, wenn ein Gewerbe betrieben wird.

"Gewerbe" ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Allerdings sind einige dieser Tätigkeiten kein "Gewerbe" im Sinne des Gewerbe- und Steuerrechts, sondern "freiberufliche Tätigkeit" (Ärzte, Journalisten, Ingenieure, Architekten...). Da braucht und kann man dann kein Gewerbe anmelden.

Das "steuerfreie Existenzminimum" hat jeder. Allerdings nur einmal. Wenn also z.B. eine angestellte steuerpflichtige Tätigkeit und parallel dazu ein Gewerbebetrieb betrieben wird, dann versteuert der Steuerpflichtige das zunächst mal getrennt (zwangsläufig), und mit verschiedenen Steuernummern. Den Freibetrag für das "Existenzminimum" hat er aber natürlich nur einmal - er existiert ja auch nur einmal.

Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der steuerliche Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist ("Günstigerprüfung") und gewährt den Freibetrag, wenn die Steuerentlastung aus dem Kinderfreibetrag das Kindergeld übersteigt.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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