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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Für die Veröffentlichung dieser Fotos haben wir die Genehmigungen der verschiedenen Produkthersteller. Damit diese Fotos (das Beschaffen der Bilder ist zeitraubend) nicht einfach von Konkurrenzseiten (ohne großen Zeitaufwand) kopiert werden können, möchten wir die (fremden) Produktfotos mit einem Wasserzeichen- quasi als Kopierschutz - versehen. Ist das rechtlich ok? Bin bei meinen bisherigen Recherchen leider nicht fündig geworden... Vielen Dank für ihre Hilfe! |
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| sie geben sich mächtig mühe,um diese Bilder zu schützen Ich sehe allerdings einen kleinen haken,bei ihrem vorgehen dazu, wissen die Urheber daß Sie deren Bilder mit wasserzeichen schützen? Ein Lob denke ich werden sie bekommen nur der Grundsatz gilt, im sinne des Urheberechts,daß jede Veränderungen genehmigt werden muß / sollte. Zitat:
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| Danke für die rasche Antwort! Nein die Urheber wissen nichts von der Veränderung der Bilder durch ein Wasserzeichen. Muss ich neuerlich alle Produkthersteller fragen, ob ich ein Wasserzeichen einfügen darf? Was kann passieren falls ich das nicht mache? Kann ich mich mit einer allgemeinen Klausel absichern, in der Art von: Diese Produktfotos sind urheberrechtlich geschützt, die Urheberrechte liegen aber nicht beim Betreiber dieser Website, die Wasserzeichen dienen nur als "Kopierschutz" und sind nicht als Veränderung der Bilder zu sehen. |
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| Zitat:
Ohne Zustimmung der Urheber/Rechteinhaber: nein. Mit ihrer Zustimmung: ja. Der Urheber hat das Recht zu entscheiden, ob eine Urheberbezeichnung am Werk angebracht werden muß und wie diese aussehen soll. Grundsätzlich wird vermutlich kein Urheber/Rechteinhaber etwas dagegen haben, wenn man seine Bilder mit einem Urhebervermerk versieht, der auf ihn hinweist. Aber das kommt ja auch darauf an, um was für ein "Wasserzeichen" es sich handelt. Ein echtes "Wasserzeichen" wie Digimarc kann nur der Urheber selber anbringen, ein Dritter würde ja sein eigenes Wasserzeichen anbringen, und daran würde der Urheber dann wohl schon Anstoß nehmen. Ein halbtransparent über das Bild gelegter (C)-Hinweis könnte auch auf den Urheber verweisen - daran wird der wohl keinen Anstoß nehmen. Es sei denn wegen Verunstaltung. Aber wäre es nicht das einfachste, einfach den "Lieferanten" der Bilder zu fragen?
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: kopierschutz, wasserzeichen |
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