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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige kann es dann Probleme mit dem Jugendschutz geben? |
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| Kommt auf die einzelnen Bilder an wie ich finde. Man kann jetzt kaum pauschal sagen das ist alles jugendfrei, das nicht. Außerdem scheiden sich da eh die Geister, Moralvorstellungen sind verschieden. Auch ist es wohl keine Sache von reiner "Haut" sondern auch die Posen oder der Gesamteindruck kann entscheident sein.... wenn dieser die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen könnte, dann sollte man entsprechende Maßnahmen treffen. Bei "Pin Up's" würde ich aber jetzt eher keine Probleme sehen, wobei man auch hier auf das einzelne Bild achten sollte... und meist ist im Fernsehn ja schon zur Mittagszeit viel zu sehen.
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| Zitat:
"Jugendschutz" und "Pornographie" sind zwei Gebiete, über daß man mühelos 1000 Seiten dicke Wälzer schreiben kann. Und die Frage, was denn eigentlich "pornographisch" ist und was nicht, kann stets nur im Einzelfall entschieden werden, notfalls mit Hilfe von Gutachtern. Und selbst das hilft noch nicht abschließend weiter, denn auch "Pornographie" darf frei und ungehindert verbreitet werden, wenn es sich dabei um "Kunst" handelt. (Vgl. BVerfGE zu "Josefine Mutzenbacher", Urteilstenor "Pornographie kann auch Kunst sein und genießt dann den Schutz von Art.5 GG"; BVerfGE 83, 130, 1 BvR 402/87) Du kannst aber davon ausgehen, daß alles, was unbeanstandet offen am Zeitungskiosk verkauft wird, auch ebenso unbeanstandet im Internet gezeigt werden kann. (Solltest dabei aber berücksichtigen, daß auch schon Mal Ausgaben von "BRAVO Girl" oder "Tempo" von der BPM indiziert worden sind. Vor Überraschungen ist man auf dem Gebiet nie sicher.) ________________________________________________ Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: erotik, jugendschutz |
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