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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige (Es war auch kaum erkenntlich (nur in der AGB und klein unten auf der Hauptseite versteckt in einem langen Text. Man hat eine 2-Wöchige Zeit um die Dienste kostenlos zu testen und zu widerrufen, nach diesen 2 Wochen verlängert sich der Vertrag um 6 Monate und kostet xy €.) Ich habe eine E-mail zur Bestätigung bekommen, diese aber nicht bestätigt und geantwortet (nach einem Tag): Ich bestätige diesen Link nicht. Ich widerrufe. Wäre die Anmeldung erst rechskräftig gewesen wenn ich den Link bestätigt hätte? Durch den Widerruf müsste die Sache doch erledigt sein oder? Danke jetzt schon mal für die Antworten. LG Lenalii |
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| Teoritisch hast du damit den Wiederruf gemacht, wenn das aber eine naja wie soll ich sagen.... eine Seite ist die nicht ganz legal ist dann werden die nicht so schnell loslassen. Ich würde dir raten einfach abzuwarten ob etwas von dennen kommt.(E-Mail,PN,oder Sonstiges) Sollte das der fall sein, vieleicht mal einen Anwalt so die einzelheiten erklähren. Aber auf jedenfall wird das sehr schwer werden. Aber ich glaube nicht das die was machen können.... Hast du ihnen den mitgeteillt das du Wiederruffst oder hast du einfach nicht bestädigt? Edge |
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| Ich habe in der Mail geschrieben: Ich bestätige den Link nicht. Ich widerrufe! Und ein paar Stunden später haben die dann auch geantwortet, dass ihnen mein Widerruf leid täte und wenn ich mich nochmal anders entscheiden würde, würden sie mich gerne wieder in ihrem Kundenverzeichnis aufnehmen. Ich denke mal das ist damit erledigt. Habe auch mal irgendwo gelesen, dass die Anmeldung ohne Linkbestätigung gültig sein kann. man würd über: -1to1tv.tv/Downloaden -legal-mp3.de auf webtunr.com geleitet, dass ist die Seite. Nur mal so als Hinweis, ich denke nämlich nicht, dass diese Site so sauber ist, da in anderen Foren schon oft Werbung dafür gemacht worden ist und die Links von Adminstratoren gelöscht wurden, oder der Benutzer diese Seite angepriesen hat und dieser Beitrag sein einziger war. Ich denke das sagt genug. Es sind anscheinend schon viele darauf hinein gefallen. Lieber vorher googlen. Danke für Deine Antwort ;-) |
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