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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige also es ist folgendes. Ich habe einen Artikel ersteigert mit 8 euro porto, wo nur 4 euro maximal nötig waren. Habe einfach mal so nachgefragt ob man das nicht reduzieren könnte ( hätte natürlich auch die 8 gezahlt). Der Verkäufer wurde sofort " böse" sagte er beende sofort die Kaufabwicklung und der Artikel sei schon an jmd. anderen verkauft worden. Nachdem ich kurzen Telefonkontakt mit Ebay hatte habe ich ihn negativ bewertet. Jetzt möchte mich der Verkäufer verklagen, da ich ihm angeblich zu unrecht eine negativ bewertung gegeben habe. Wie siehts jez für mcih aus? Ebay hab ich 2 mal angerufen, eine Frau meinte ich solle mir keine Sorgen machen, ein Mann dort meinte ja es könnte doch sein: Danke schonmal GRuß´ Alex |
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| Hallo. Mich würde interessieren, was er dir vorwerfen wird? Das du ihn negativ bewertet hast, weil er dir den Gegenstand nicht verkaufen will, obwohl er gezwungen sei (Kaufvertrag)? 1) Rufe irgendein Anwalt an und lass dich beraten, einige Anwälte nehmen für die Erstberatung kein Geld 2) Hast du Ihn beleidigt in deine Bewertung? --------- Zitat:
Aber! Fragen den Verkäufer kostet nichts, auch wenn es um Versand gehe. Ich frage selber oft nach, weil viele Verkäufer es nicht wissen, das es auch HLG gibt |
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| Hallo aus Berlin, wenn die Portokosten Bestandteil der Artikelbeschreibung waren, bekommt der Verkäufer wenn er klagt Recht. Bei gewerblichen Anbietern sind die Portokosten ein kaufmännischer Faktor, der nicht nur aus einer Briefmarke besteht, sondern besser als Versandkosten bezeichnet werden, weil evtl. ein Mitarbeiter das Paket packen muss, Verpackungsmaterial verbraucht wird und das Paket evtl. auch zur Post,GLS, HERMES etc. gebracht werden muss. Nicht nur dass es ein sehr schlechter Stil ist, nach dem Kauf nachverhandeln zu wollen, niemand zwingt einen Käufer bei einem Anbieter zu kaufen, wenn einem die Versandkosten zu hoch erscheinen, wegen eines so geringen Warenwertes dann auch noch einen Rechtsstreit zu riskieren, da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Nicht Geiz ist geil, Geist ist geil. planet335 |
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| Zitat:
Es sei dem der Käufer hat ihn beleidigt in seine Bewertung. PS: ich lasse es mir gerade durch den Kopf gehen... Der VK verkauft diesen Artikel für wenig Geld und hofft auf höhere Versandkosten (damit er noch ein Paar Euro rausholt (für mich völlig verständlich)) und dann die Frage bezüglich niedrigen Versandkoten, Streit, negative Bewertung (er kann nicht negativ Bewertung (schönes Ebay Bewertungssystem) und der VK bleibt noch auf seine Ebayprovision sitzen. Alles möglich ist in die Hose gegangen... |
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