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| Anzeige auf all meinen Webseiten sowie den Webseiten für Kunden kommt ein Tracking-Tool zum Einsatz, welches auf Basis von Cookies arbeitet. Dazu führe ich in jedem Disclaimer einer Webseite folgende Punkte auf: 4. Datenschutz Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten. 4.1. Datenschutz / Tracking / Cookies Das Benutzerverhalten, Benutzerdaten, dieser Webseite wird gespeichert. Mittels eines Cookies wird die IP-Adresse des besuchenden Computers, der Provider der Ip-Adresse (z.B. Netcologne), die besuchten Seiten, die Verweihldauer auf der Website, der Referrer (z.B. www.google.de) sowie Technische Daten des besuchenden Computers (z.B. Browser, Betriebssystem, Bildschirmauflösung) gespeichert. Der Cookie wird nach 45 Minuten ungültig (expired periode). Es werden keine Informationen zu Ihrer Person (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer) gesammelt, lediglich technische Daten Ihres Computers. Die Daten dienen statistischen Zwecken und können/werden nicht von Dritten eingesehen werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Speicherung der Daten können Sie vermeiden, indem Sie in Ihrem Browser Cookies deaktivieren oder den Cookie dieser Webseite ablehnen. Sollten Sie diesen Absatz (4.1.) des Datenschutz nicht akzeptieren, so sind Sie aufgefordert diese Webseite nicht weiter zu besuchen. Jetzt wurde ich von einem Kunden darum gebeten, die Passage 4.1 aus seinem Disclaimer zu entfernen, da ""der Hinweis darauf dass Daten gespeichert werden ist nicht zulässig und kann rechtliche Probleme machen" - so seine Meinung. Das irritiert mich ein wenig, da ich im festen Gleuben bin, dass man auf seiner Internetpräsenz den User darauf Hinweisen muss, dass Daten gespeichert werden und in welcher Form (Cookie) sie gespeichert werden und wazu sie gebracuht werden. Ferner muss dem User dargelegt werden, wie er einer Speicherung der Daten unterbinden kann (z.B. Deaktivierung oder Zurückweisung von Cookies). Vllt. kann einer von euch hier Klarheit verschaffen und mir evtl. einen "aussagekräftigen" Link an die Hand geben, wo formuliert wird, wie man im Disclaimer diese Angaben zu stricken hat oder ob man sie wirklich nicht angeben sollte. Vielen Dank! |
Vermeiden Sie teure Abmahnungen!Wer im Internet präsent ist, muss sich an eine Vielzahl von Gesetzen halten. Dies gilt für private Webmaster ebenso wie für Unternehmen. Das E-Book "Die rechtssichere Website" erklärt systematisch und verständlich die rechtlichen Hintergründe der eigenen Website von der Planung bis zur Umsetzung. Das E-Book hilft, die zahlreichen rechtlichen Fallstricke im Internet zu erkennen und zu umgehen und somit juristische Auseinandersetzungen möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert Mehr Informationen zum E-Book |
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| Sie haben keinerlei verfehlung damit getätigt meines wissens,die Daten selbst allgemein dienen ihrem Interessen von verfehlungen streitfragen u.s.w. zu klären. lt. Telemediengesetz sind selbst HomePagebesitzer soweit dies möglich ist dazu auch verpfichtet Zitat:
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| Ja, dass habe ich mir auch gedacht und nebenher etwas rechachiert. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 13 des Telemediengesetzes. Dort heisst es im Wortlaut des Gesetzesentwurfs: (1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. (2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung protokolliert wird, 3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. (3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann, 2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, 3. der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann, 4. die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können, 5. Daten nach § 15 Abs. 2 nur für Abrechungszwecke zusammengeführt werden können und 6. Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden können. An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. (5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen. (6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. (7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden. Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/16/030/1603078.pdf Sehr verwunderlich hingegen finde ich folgende Information, auf welche ich ebenfalls stieß: http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/133-AG-Berlin-Mitte-Az-5-C-31406-Tracking-von-IP-Adressen-auf-Webseiten.html "Tracking von IP-Adressen auf Webseiten soll unzulässig sein" - Gerichtsurteil. Steht dies jetzt im Wiederspruch zum TMG? Das TMG besagt auch unter § 14 und § 15, dass ein Dienstanbieter personenbezogene Daten erheben und verwenden darf. Sind denn Ip-Adressen (dynamisch und statisch), die besuchten Seiten + deren Verweildauer sowie Referrer, genutzter Browser, OS, Bildschirmauflösung und Farbtiefe personenbezogene Daten? Danke. Geändert von bier-tier (26.06.2008 um 14:59 Uhr). |
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| Also das Urteil halte ich persönlich auch für Mumpitz, zumal es für manche Seiten kaum möglich ist ohne Speicherung der IP auszukommen. Man denke hier einmal an Foren. Geht auch ohne, aber der Aufwand ist deutlich größer. Speziell auf dieses Urteil, könnte man nun auch dahingehend argumentieren, dass es sich hier um eine öffentliche Stelle handelt und die weder Abrechnungen machen müssen, noch andere Aufbewahrungspflichten für IPs haben. (§ 15 IV s 1 und 2 TMG) Aber aus dem Urteil geht das explizit nicht hervor, auch nicht aus der Norm. Wie schon zu Anfangs gesagt, ich halte das Urteil für Blödsinn und für die Praxis nicht tauglich. Welche Seite kommt heute schon ohne Google Analytics u.ä. aus? Hier werden idR auch IP Aderessen gespeichert bzw. ausgewertet. Verwendet man Google Analytics, ist man laut AGB sogar verfplichtet hierauf in den eigenen Nutzungsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen hinzuweisen. Zumal letztere nach Aussage des Kunden ad absurdum geführt würden, ich mein, da klärt man ja immerhin darüber auf das mit den Daten etwas gemacht wird.
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| Tags: datenerhebung, datenschutz, datenspeicherung, ip adresse |
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