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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige A möchte die Waren natürlich zurücksenden. 1. Ist dies als Widerruf von A zu sehen obwohl die Ware ganz klare Mängel aufweißt? 2. Welche Kosten bekommt A von B erstatte: Hinsendeporto - Warenwert und Rücksendeporto? Wäre über Antworten sehr dankbar. |
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| Ist B ein Gewerblicher Verkäufer? Theoretisch kann man drauf bestehen auf Ersatz (nur bei Neuware) oder auf Geld zurück (da die Ware von Artikelbeschreibung abweicht). Was sagt B zu diese Situation? |
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| B ist als gewerblicher Verkäufer beim Auktionshaus angemeldet. Nach Anfrage von A ob Kosten erstatten werden, meint Verkäufer B, dass nur die Warekosten erstattet werden. Die Hinsendekosten nicht. Auf die Erstattung der Rücksendekosten kam von B keine genaue Antwort. Nur auf die Frage von A, ob A die Sachen auch als Unfrei zurück an B senden kann, kam von B: Nicht als Unfrei versenden, da man die Kosten dem Käufer in Rechnung stellen wird. Kann A sich dennoch aussuchen mit welcher Art er zurücksendet ohne eine Rechnung zu bekommen bzw. der Gefahr, dass das Unfreipaket nicht angenommen wird. Welche Kosten bekommt A schlussendlich erstattet? Da wie von Benutzer_JH genannt, die Ware von der Beschreibung abweicht? |
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| hat A schon einmal drüber nachgedacht, Mängelansprüche geltend zu machen, wenn der B so.. doof daherkommt? Einfach Nachbesserung fordern mit Fristsetzung, ansonsten Geld zurück sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.. Beim Widerruf ist es in der Tat m.W. umstritten, ob Hinsendekosten mit zurückerstattet werden müssen oder nicht - daher vielleicht die ganze Sache über die Mängel, nicht den Widerruf in Angriff nehmen. <-- alles nur meine persönliche Laienmeinung. |
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