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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 17:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 3
Frage Wenn einer Marke später als ein anderer die Domain einträgt?


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Angenommen jemand hat seit Jahren eine Domain und jetzt trägt ein anderer diesen oder einen ähnlich klingenden Namen als Marke ein, ist dann letzterer ein Trittbrettfahrer oder muss der Erste seine Domain unterlassen?
Wer weiss Bescheid?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 18:40
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wenn einer Marke später als ein anderer die Domain einträgt?

Eine Domain macht noch lange keine Marke, d.h. man hat keinen Schutz. Zwar könnte man auch ohne Eintragung einen Schutz erlangen, dafür muss man aber gewisse Kriterien erfüllen (§ 4 Nr. 2 MarkenG).
Da ich nicht davon ausgehe das nur eine Domain idR eine entsprechende Verkehrsgeltung erlangt, würde ich sagen, dass der Markeninhaber hier durchaus seine Rechte durchsetzen könnte, jedoch nur auf Unterlassung. Eine Priorität der Domain aus §§ 6 oder 13 würde ich da jetzt nicht sehen.

Handelt es sich bei der Webseite mit der betreffenden Domain nicht um eine gewerbliche Seite, so könnte der Anspruch des Markeninhabers auch nach § 12 BGB erfolgen.

Würde somit einerseits auf den Inhalt der Seite ankommen, andererseits auf die Bekanntheit der Webseite bzw. Domain selbst und natürlich ob der Markeninhaber "höhere" Rechte geltend machen kann.
Denn "first come, first serve" ist bei der denic schon lange nicht mehr aussagekräftig wie ich finde.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 19:26
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Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Wenn einer Marke später als ein anderer die Domain einträgt?

Vielen Dank für den Hinweis, aber die Domain ist viel früher eingetragen worden als die Marke. Demzufolge könnte man ja alle Domains, denen keine Marke zugrunde liegt einfach als Marke eintragen und somit aus dem Wettbewerb stossen.
Beim Produktrecht und der Inhalt einer Domain ist ja auch ein Produkt, können gleichnamige ältere Produkte weiter auf dem Markt bleiben.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 20:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wenn einer Marke später als ein anderer die Domain einträgt?

Und?
Der Inhaber einer Domain hat noch lange keine Schutzrechte, im Gegensatz zum Markeninhaber. Außerdem, der Domaininhaber wurde ja auch nicht daran gehindert selbst eine Marke einzutragen.

Und wie schon gesagt, es gibt auch noch die Priorität, §§ 6 und 13 MarkenG, wenn der Domaininhaber hiernach Rechte geltend machen kann, könnte er sich meiner Ansicht durchaus gegen die Unterlassung zur Wehr setzen. Frage ist nur ob die Domain entsprechende Geltung erlangt hat, dies kann man oft verneinen. Besonders wenn die Marke des Inhabers eine deutlich höhere Geltung erlangt hat.

Beispiel: A nutzt das Zeichen XY seit 2001 für sein Produkt. Ist aber nicht sehr erfolgreich auf dem Markt und hat auch keine Marke eingetragen. B trägt 2004 das Zeichen XY ein und ist innerhalb eines Jahres bundesweit mit seinem Produkt bekannt und erfolgreich, fast jeder kennt die Marke des B. B kann trotz prioritätsälterer Rechte des A gegen B vorgehen. Da B weder Schutz nach § 4 Nr 1 noch 2 geltend machen kann.

Ähnlich sehe ich das bei einer Domain. Wäre "ebay" z.B. nicht eingetragen, würde dies jedoch anders aussehen, denn ebay ist bekannt. Eine spätere Eintragung von ebay als Marke, würde gegen die Priorität verstoßen, da der Verwender, der nicht eingetragenen Marke, dennoch einen Schutz nach § 4 Nr 2 haben könnte.


So, damit wir hier nicht in 2 Themen über ein eigentlich identisches Thema diskutieren:

Zitat:
Wenn man eine Domain hat und ein anderer trägt später eine gleichklingende Domain, jedoch mit einem Bindestrich ein, kann man diesen wegen Trittbrettfahrerei abmahnen oder widerspricht dem das Urteil vom OLG Köln vom 9.3.04 (Az: 6U 166/03)
Wer kennt sich da aus?
Es kommt darauf an ob Verwechslungsgefahr besteht oder nicht. Ich würde da jetzt noch von einem Urteil auf alle Möglichkeiten einer Domaineintragung schießen. Gerade im Markenrecht muss man auf den Einzelfall achten und die beiden Zeichen miteinander vergleichen und dies dann bewerten.

Wenn ich BMW-info.de eintrage, wird man hier sicherlich abmahnen können. Denn ein Nutzer denkt das es sich hier um eine Infoseite des Automobilherstellers handeln würde, bei BMW-Hausbau.de wohl eher weniger, da man weiß, das BMW keine Häuser baut. BMW-motor.de wäre meiner meinung schon wieder abmahnfähiger, denn Motor und Auto stehen in einem größeren Zusammenhang wie Auto und Hausbau.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 20:40
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Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 3
Lächeln AW: Wenn einer Marke später als ein anderer die Domain einträgt?

Danke für die schnelle Antwort
Ist sehr aufschlussreich, jedoch das Recht an sich ist wieder einmal unbefriedigend ungerecht.
Danke
Ramses
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