| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige wäre schön wenn jmd Rat weiß mfg Björn |
| |||
| Kann man so oder so sehen. Ich würde eher sagen das man hier etwaige Verwertungsrechte verwirkt hat, da es ja von einem selbst öffentlich zugänglich gemacht wurde. Der Zweck bei Youtube ist ja eben jener, solche Werke zugänglich zu machen und zu verbreiten. Man muss auch damit rechnen das ein Dritter das Video in seinen Blog oder in einem Forum/Webseite einbindet. Das es nun in einer Zeitung zu finden ist oder in den Nachrichten macht da aus meienr Sicht keinen Unterschied. Der Effekt ist am Ende ja der Gleiche. Einzig die Urheberpersönlichkeitsrechte, wie z.B. die Namensnennung bleiben. Nur wenn dieser nicht angegeben wird... kann man ihn auch nicht nennen. Nur sei auch noch einmal gesagt, dass wenn Werke von Dritten für das Video verwendet wurden, dieser evtl. Urheberrechte gegen den Verbreiter geltend machen könnte, d.h. denjenigen der das Video hochgeladen hat.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| |||
| Zitat:
Wenn Du ein Video, das Du selbst gemacht hast, bei Youtube hochlädst, verlierst Du damit nicht Dein Urheberrecht, das kann man nämlich nicht verlieren. Welche Nutzungsrechte Du wem einräumst, musst Du in den AGB von YouTube nachlesen. (Und dann wäre ggf. zu prüfen, ob diese AGB auch - in Deutschland - wirksam sind.) Zitat:
Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| |||||
| Zitat:
Man kann Nutzungsrechte einräumen, und damit nimmt man natürlich Einfluß auf die Verwertungsmöglichkeiten und unter Umständen auch auf die Verwertungsrechte. Wenn ich z.B. einem Dritten ein ausschließliches Nutzungsrecht einräume, dann dann geht mir erstmal die Möglichkeit verloren, noch anderen Leuten weitere Nutzungsrechte einzuräumen, logisch. Daß ich A ein einfaches Nutzungsrecht einräume, bedeutet aber weder, daß ich B keines mehr einräumen kann noch bedeutet es, daß A z.B. seinerseits nun unterlizensieren kann. Usw. usf. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| ||||
| Zitat:
Jemand der ein Video bei Youtube hochläd, muss damit rechnen das auch Dritte ein Werk nutzen, ohne Zustimmung des Urhebers und er hat dies zu dulden. Ein entsprechendes Nutzungsrecht ist hier zwischen Dritten und Urheber nicht direkt zustande gekommen, jedoch indirekt, da der Urheber bei der Einstellung des Videos einer weiteren Nutzung durch Dritte zustimmt, bzw. es duldet. Somit kann er aus meiner Sicht keine weiteren Verwertungsrechte geltend machen, er hat das Werk mehr oder minder zur freien Benutzung vergeben. Also seine Verwertungsrechte verwirkt. Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt. Zitat:
Zitat:
Geht man aber vom Sinn einer Plattform wie Youtube aus, muss der Urheber einfach damit rechnen das seine Videos verbreitet werden und ggf. auch von Dritten öffentlich zugänglich gemacht oder gar vervielfältigt, gesendet usw. werden. Zitat:
Dazu mal aus den Nutzungsbestimmungen: 8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen). 10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie 1. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege; 2. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. Frage wäre jetzt ob ein Senden in den Nachrichten ein durch die Funktionalität der Webseite und den Bestimmungen erlauber Umfang darstellt. Wenn jetzt der Nachrichtensender das Video direkt von Youtube Streamt und sendet? Wäre es wohl im Sinne, ob ich es nun einem zeige oder hunderte, macht im Grunde keinen Unterschied. Zumal man es auf die gegebenen Möglichkeiten hinargumentieren kann, bzw. analog anwenden könnte. Zwar haben wir ein einfaches Nutzungsrecht, das aber doch sehr weit gefasst ist, zumal Youtube ein Recht auf Unterlizensierung hat, den Urheber doch stark einschränkt in seinen Verwertungsmöglichkeiten, wenn nicht gar auf null reduziert. Es lässt sich sicherlich darüber stark diskutieren, aber ich halte eben das Einstellen von Videos auf Youtube für eine "verwirkung" (so mal in Anführungsstrichen um die Aussage etwas zu entschärfen, das Wort passt nur so schön) der Verwertungsrechte und passt nicht so in das Bild bisheriger Nutzungsrechte. Wiedermal muss ich für ein echtes Internetrecht plädieren, bzw. ein extra Abschnitt dazu im Urheberrecht. Aber nein, in Berlin denkt man bei den Körben nur an weitere Einschränkungen für Nutzer nach und noch dämlicheren Regelungen.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| Tags: nutzungsrechte, urheberrecht, youtube |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Youtube download legal o. illegal - Videos? | Cerberus | Urheberrecht | 22 | 19.08.2010 02:03 |
| Urheberrecht private Videos | Anonymous | Urheberrecht | 10 | 18.02.2010 16:19 |
| Urheberrecht bei Homemade Videos ??? | WebTester | Urheberrecht | 9 | 24.04.2009 17:57 |
| Urheberrecht bei Youtube | derstefan | Urheberrecht | 3 | 12.11.2008 17:07 |
| Ein YouTube-Partner hat urheberrechtliche Ansprüche auf eines deiner Videos geltend g | lukecloudwalker | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 2 | 27.08.2008 12:25 |
| |