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| Anzeige Nun habe ich ein Paar Fragen. In Gewerbeanmeldung von Person A würde folgendes stehen: Handel mit neuen und gebrauchten Elektroqeräte sowie entsprechendem Zubehör.... A) Somit ist doch der Gesamter Elektorgerätenbereich abgedeckt? Somit kann Person A also mit Allenmöglichen Kabel handeln und mit Elektrogeräten? B) Wenn Person A sich bei Ebay an Gewerbetreibender anmeldet und erstmal Zubehör für Konsolen verkaufen würde. Person K kauft ein Artikel, nun Fragt Person A ob Person K eine dazugehörige Konsole brauche, die modifiziert ist und die aus seinen Privaten vermögen von A kämme. Diese Konsole wird separat versendet und es wird keine Rechnung geben, weil die Konsole aus seinen Privaten besitzt stand. Die Konsole kann Person A nicht bei Ebay einstellen (auch nicht als Privatperson) weil diese modifiziert ist. Kann A mit Verkauf von diese Konsole an „seinen Kunden“ ärger bekommen? Geändert von Benutzer_JH (29.06.2008 um 20:43 Uhr). |
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