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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Mal ne Frage dazu: hab gerade diese Artikel durchgelesen ... und wenn diese Kopien in den Tauschbörsen also nicht rechtswidrig hergestellte MP3 dateien, zum beispiel von itunes oder anderen legalen quellen ohne Kopierschutz, in Tauschbörsen anbietet ist das doch legal und wenn man das dann runterläd und weiteranbietet ist das doch auch legal oder ??? d.h. wenn sich einer das aus einer legalen quelle runterlädt könnten so alle kopien die durch tauschbörsen erstellt werden legal sein !?! wäre für eure Hilfe Dankbar ... mfg batzen |
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| Nuh ja als erstes bietet sich kazaa schon seit mehreren jahren nicht mehr aus sicherheitsgründen an da ist sogar emule sicherer oder wer breuig p2p betreiben will nimmt DCPlusPlus-0.674 . Desweiteren bieten einige ilegale seiten direckt links an um an FALSCH bennante Datein zu kommen
__________________ Pro I|€g@L --S.on Y.-- |
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| Demletzt eine Sendung gesehen und die zeigte das Tauschbörsen nun verboten seien. Ist das benuzten von Tauschbörsen wie z.B. e- Mule, e- Donkey oder Lime Wire verboten ? :?: :!: :?: :!: danke für die Antwort :lol: |
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| Hallo Also das installieren der P2P-Programme ist in keinem Fall illegal. Denn die Programme sind dazu da Dateien mit anderen Nutzern auszutauschen. Im Prinzip könntet ihr auch ein selbsterstelltes Dokument zum Tausch anbieten - auf welches es keine Urheberrechte gibt. Dafür sind diese Tauschbörsen "eigentlich" gedacht... Erst wenn ihr Dateien Anbietet auf welche ein andere/r Mensch/ Firma ein Urheberrecht hat und die Verbreitung auf diesem Weg nicht ausdrücklich wünscht macht ihr euch strafbar. Wie das mit dem Downloaden von Musikdateien ist, wüsste ich auch gern... Gruß Sebastian |
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| Hey, also ich habe vor ein paar Tagen einen Brief nach Hause bekommen, der besagt, dass ich insgesamt 400euro Strafe zahlen muss, weil ich drei Songs von einem bestimmten Interpreten anderen Usern zum download bereitgestellt habe. Der Brief kommt von einem Anwalt aus Frankfurt. Die Sache ist die, dass ich diese Songa im September runtergeladen habe und danach nichts mehr. E-mule war bis Mitte Oktober offline und dann hat mein Bruder was an meinem Pc gemacht und e-mule wieder online gestellt. Ich bin allerdings seit September nicht mehr in Deutschland. Somit haben meine Mutter, an die der Brief eigentlich addressiert ist, nichts verbrochen. Wenn wir uns jedoch weigern das Geld zu ueberweisen, dann sollen aus den 400euro 5000euro werden. Weiss einer von euch, ob es irgendeine Moeglichkeit fuer uns gibt um die Strafe rumzukommen? Wuerde mich ueber ratschlaege freuen! |
| Tags: anbieten, downloaden, musiktauschboersen, verboten |
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