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| Inwieweit ist das hier relevant?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hi Elradon, ich möchte es dir kurz erklären, denn so sehe ich das: Wenn der ICQ Log vor Gericht nicht gilt, gilt auch kein Vertrag, weil der Vertrag über den Log nicht nachgewiesen werden kann. Ich kann natürlich auch falsch liegen.. Gruß, Willemer |
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| Es ist bereits Geld geflossen. Ich denke für die Gegenseite ist es daher schwer zu argumentieren, dass gar kein Vertrag vorlag. Zudem die Nachbesserungswünsche, die man eigentlich auch nur jemandem schickt, mit dem man einen Vertrag hat. Zudem: Hier im Fall scheint ja die Gegenseiten, die Nachbesserung möchte, die Klage erheben zu müssen - es ist also für sie von Vorteil, wenn ein Vertrag besteht.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Vertrag ist Vertrag, die Form ist egal. Das Problem ist nur, dass man: a)keinen Nachweis über die wahre Indentität hat (Unterschrift) b)es stark veränderlich ist Wenn man beide Probleme bedenkt und es richtig abspeichert, gilt der Vertrag auch vor Gericht. Messenger ist nichts anderes als ein Telefonat. Man kann nur von Glück sagen, dass es einen Log gibt |
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