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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Folgendes: Der Kunden hat ein Programm programmiert bekommen und übergeben bekommen. Der Kunde hat bezahlt und ca 3 Wochen war nichts mehr. Nach 3 Wochen meldet sich der Kunde wieder und meint das Programm sei Fehlerhaft, und man solle doch bitte die Fehler beseitigen oder das Geld zurück Überweisen. (Programm war definitiv nicht fehlerhaft!) Geeinigt wurde sich trotz alledem auf programmierung eines neuen Programmes. Der Kunde nimmt es dann wieder ab. Das 1. Programm wurde dann bei einem Programmierer beauftragt laut Kunden. Der Kunde löscht (Mutwillig / ausversehen?!) die Datenbank mit der das 2. Programm arbeitet. Nach feststellen, dass das 2. Programm nicht mehr Funktioniert meldet sich der Kunde wieder (bei mir) und fragt warum das Programm nicht geht. Programm wird angeschaut und die gelöschte Datenbank festgestellt (Fehlergrund). Kunde angeboten es für 10 Euro zu reparieren was Kunde ablehnte. Nach einigen Tagen / 1 Woche meldet sich Kunde erneut und meint es solle doch BEIDE programme repariert werden da er sonst rechtliche schritte einleiten müsse. Kaufvertrag exestiert nicht, wurde alles via Messenger geregelt und verschickt. (Logs exestieren leider ebenfalls nicht). Ist der Kunde im Recht und es sollte behoben werden? Oder ist der Kunde im unrecht und es muss nichts gemacht werden? Danke im voraus! |
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| generell beim programmieren kann ich nur PFLICHTENHEFT mit soll und ist Zustand empfehlen, sowie die Programmbedingungen und Folgekonsequenzen. Wie "werden Teile oder Datenbanken von Kunden entfernt, auch unwissentlich..." und dann "Neuinstallation kostet blazig €". Das kann man getrost alles im Pflichtenheft vereinbaren das VOR Tastendruck des Programmierers, nach Besprechung "Brainstorming" ertsellt und beiderseits AG,AN unterschrieben wird! Ist zwar zusätzliche Arbeit, das ist aber mittlerweile Muß. Hatte auch schon mehrere Fälle wo mal locker n halbes Jahr programmierst und der Kunde immer wieder neue Vorstellungen hatte, weil er sich als Beispiel die Konkurrenzseite genommen hatte. Naja u die haben auch fleißig gearbeitet und ich bin da nur mit meiner Seite "hinterhergerannt". Nu kannst Mahnungen nicht schreiben, weil nix schriftliches hast... |
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| Wenn man per Messenger einen Kaufvertrag abwickelt, so gilt dieser auch rechtlich als Kaufvertrag. Man muss diesem auch die normale Aufbewarungszeit speichern. Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Installationsdatein. Der Kunde kauft ein Produkt, er kann freientscheiden, ob es auf Server a oder Server b kommt. Da dieses wahrscheinlich nicht geklärt war, kann man die Datenbank als Mängel ansehen. Eine Abnahme macht man immer schriftlich, dass ist ein rechtlicher Nachweis. Der Kunde bestätigt, dass der Umfang stimmt und je nachdem, welche Abnahme man macht. Kann man sich auch bestätigen lassen, dass keine Fehler in der Software sind. |
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| Hier liegt der Schwerpunkt wohl eher auf der Programmierung, also Werkvertrag. Es ging um die Programmierung der Software. Nun ist die Frage, ob die Software frei von Sachmangeln war. Hatte die Programmierung die vereinbarte Beschaffenheit? Darum dreht es sich dann doch letztendlich.. Man könnte als Nebenpflicht vielleicht annehmen, dass der Käufer über die ordnungsgemäße Bediehnung unterrichtet werden muss - aber ich glaub kaum, dass der Kunde im Anschluss machen kann was er will und der Verkäufer haftet dafür.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo soweit ich weiß, gelten Instant Messenger Logs nicht, da diese viel zu leicht zu verfälschen sind (außer vermutlich die von Skype). ICQ Logs kannst du vor Gericht sowieso schon 'mal in die Tonne werfen Gruß, Willemer |
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