Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 19:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 1
Standard Windows Screenshots


Anzeige
Mich würde Interessieren wie die Rechtslage für Screenshots vom Desktop gehandhabt wird.

Wenn ich für eine Kostenlose Dokumentation wie ein gewisses Problem zu lösen ist.
Dem Dokument Bilder der einzellnen Abschnitte die Abzuarbeiten sind hinzufüge, ist dafür die Erlaubnis von MS nötig, ?

Oder habe ich das Recht beim Kauf des Betriebsystems erworben Bilder des Systems zu nutzen ?

bzw. wie machen das dann Zeitschriften und Redaktionen ?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2008, 00:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Windows Screenshots

Zitat:
Zitat von Mobius Beitrag anzeigen
Mich würde Interessieren wie die Rechtslage für Screenshots vom Desktop gehandhabt wird.

Wenn ich für eine Kostenlose Dokumentation wie ein gewisses Problem zu lösen ist.
Dem Dokument Bilder der einzellnen Abschnitte die Abzuarbeiten sind hinzufüge, ist dafür die Erlaubnis von MS nötig, ?
Wieso sollte sie?

Selbst wenn MS-Programme verwendet werden, ist MS ja nicht der Urheber der damit erstellten Werke.

Ein Screenshot zeigt etwas.

Entscheidend ist, was er zeigt und wie er verwendet werden soll.

Wenn der Screenshot ein fremdes Foto zeigt, dann ist er eine Vervielfältigung eines Lichtbildwerkes/Lichtbildes, und es gelten die entsprechenden Regelungen.

Wenn der Screenshot einen Text zeigt, dann ist er eine Vervielfältigung eines Textes (oder Textausschnittes), etc.pp.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Windows Xp Oem Preinstallation Kit - Bei Ebay Verkaufen Legal? Stefanseiner Onlineauktionen 1 02.08.2008 12:58
Rechtsgrundlage bei Screenshots KSC-Fan Urheberrecht 5 25.03.2008 17:18
Urheberrecht beim Privatverkauf von Windows Grauzone Urheberrecht 1 26.02.2008 11:50
Screenshots Unregistriert Urheberrecht 1 12.03.2007 21:52
Windows XP OEM auf zwei Platten in einem PC? Anonymous Urheberrecht 0 31.05.2006 13:39



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:25 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46