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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 12:41
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard Einschreiben-Rückschein, zugestellt?


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Wenn man z.B. eine Abmahnung sendet mit Einschreiben/Rückschein, dann aber die "rote Postkarte" nicht zurückkommt, gilt das Einschreiben dann doch als zugestellt. Besten Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 14:06
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Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Einschreiben-Rückschein, zugestellt?

Die rote Postkarte ist der Beweis für die Zustellung.
Der Einreicher kann einen Nachforschungsantrag stellen.
Bei sehr wichtigen Sendungen würde ich immer den Zustellungsauftrag wählen, der zwar teurer ist aber auch sicherer.
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