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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige bei folgender Situation wäre ich für eine Einschätzung dankbar: Das Forum XY, dass schon lange besteht und einen guten und vor allem sehr klar themenbezogenen Stamm an Usern hat, wird seit einiger Zeit von fiktiven Benutzern mit Postings vermüllt, die für eine themenverwandte Seite eines anderen Betreibers werben, z.T. sehr direkt und z.T. in Pseudothreads. Dummerweise sind die SPAMMER dabei nicht sehr geschickt vorgegangen, da alle Benutzer über die gleiche IP zu einem bestimmten Büro zurückverfolgt werden konnten, welches eindeutig in Verbindung zum Betreiber der beworbenen Seite steht. Auch die genutzen Emails zur Registrierung erlauben eine Identifizierung der Benutzer als dem Betreiber der beworbenen Seite zugehörig. Die "Benutzer" wurden abgemahnt, gesperrt und der Betreiber zur Unterlassung weitere Werbeposts aufgefordert. Der Name der beworbenen Seite landete auf der Blacklist. Nach einer Weile wurde der Begriff wieder zugelassen. Und prompt hat sich ein Mitarbeiter der beworbenen Seite angemeldet und erneut SPAM-Postings platziert. Natürlich wird entsprechendes in den AGB des Forums XY untersagt. Da eindeutig nachvollziehbar ist, dass der Betreiber und dessen Mitarbeiter diese Postings platziert haben, will Forum XY nun eine Unterlassungserklärung fordern. Gibt es Punkte, die hier noch zu beachten sind? Und wie hoch wäre eine angemessene Vertragsstrafe anzusetzen? Mit Dank und Gruss rechtsfrager |
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| Urm was mit in dem Fall auffällt, es wurde doch bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben oder? Warum dann eine erneute? Man sollte eher die Rechtsfolgen der bereits abgegebenen Erklärung ausschöpfen, wenn diese verletzt wird. Was hier ja der Fall wäre.
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| Nein, es wurde keine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Forum XY hat lediglich eine Verwarnung ausgesprochen, in der Hoffnung, dass der Betreiber der beworbenen Seite daraufhin aufhört. Da er sich auch letztlich selbst bloßgestellt hat, war die Hoffnung nicht so absurd, wie bei einem SPAM-Robot o.ä.. Offensichtlich ist der Betreiber aber doch recht dreist und versucht es immer wieder. Daher jetzt dann doch der Schritt mit der Unterlassungserklärung. Oder ist der Verstoß gegen die AGB und die Verwarnung schon eine Art Unterlassungserklärung? Ich denke, nein. Mir geht es insbesondere um die angemessene Vertragsstrafe. Bei SPAM-Mails habe ich mehrfach Summen um die 5.000€ gesehen. Aber das erscheint mir hier zu hoch. Ich hätte eher mit 3.000 oder 2.500 gerechnet. Auch, um mögl. Verhandlungskosten zu minimieren. Dank und Gruß rechtsfrager |
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| Das Problem ist doch, dass die Betreiber der beworbenen Seite kein unrechtsbewußtsein in dieser Hinsicht haben und daher anzunehmen ist, dass sie es immer wieder machen. Die bisherigen Kommunikationsversuche sind gescheitert. Zudem schaden dem Forum XY diese Postings, da es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt, das agressiv versucht, kostenlos an unsere Kunden zu gelangen. Genau dafür sind Unterlassungserklärung doch gedacht, um eine Wiederholung zu vermeiden. Die höhe der Vertragstrafe muss also so bemessen sein, dass sie "weh tut", aber dennoch nicht übertrieben ist. Die Frage ist also nicht ob, sondern wieviel... |
| Tags: abmahnung, forum, spam, unterlassung |
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