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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 15:39
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Aw: Strafmass

jo danke...
habe bei google nichts vernünftiges dazu gefunden...

mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 15:59
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard Aw: Strafmass

hast du nach "ohne Führerschein" gesucht oder "ohne Fahrerlaubnis"?
Sind ja auch zwei paar Schuhe. Wenn du unter 18 bist, hast du keine Fahrerlaubnis. Ersteres ist wenn du eine hast, aber vergessen hast und in eine Polizeikontrolle kommst

Ich find da via google schon etwas


"http://www.google.de/search?hl=de&q=fahren+ohne+fahrerlaubnis+minderj%C 3%A4hrig&meta="
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  #8 (permalink)  
Alt 26.03.2007, 23:36
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Aw: Strafmass

aso weil ich habe verstanden fahren ohne fahrerlaubnis ist auch wenn man fährt und gar keinen führerschein hat oder wenn man zum beispiel seinen roller aufmotzt damit er 50 statt nur 30 fährt???

mfg
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  #9 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 16:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard Aw: Strafmass

Eigentlich steht das alles im Strafgesetzbuch: Strafmaßbestimmung, Voraussetzungen für Straftaten, Berechnung bei mehreren Straftaten (besoffen mit geklautem Moped ohne Führerschein die Scheibe eines Geschäfts platgemacht und dann die Kekse mitgenommen ...) und Möglichkleiten der Abstufung (normalerweise ist die Strafe ja von ... bis -> relevant für Erst- und Wiederholungstäter)
Und da steht auch drin, ab wann wer für was bestraft werden darf. Was da nicht drin steht, darf nicht bestraft werden
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