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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2004, 22:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard STRAFMASS


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HALLO IHR LIEBEN;

mit welchem Strafmass müssen den Leute so rechnen, die andere in einem Forum beleidigen??

danke für die antworten..
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2004, 20:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Nabend

das StGB spricht von Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Das hängt dann immer davon ab, wie schwer die Beleidungung war, in welchem Zusammenhang, ob du schon vorbestraft bist, wie Anwalt und Richter so drauf sind ... .
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 22:49
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Aw: Strafmass

ich schätzte das ist jetzt ein bißchen zu spät aber vielleicht kommt ja gleich noch einer online der ein bißchen ahnung mit unseren gesetzen hat...

ich muss ein referat über strafmündigkeit halten und mich würde es mal interessieren mit welchem strafmaß jugendliche verurteilt werden die das erste mal aufgefallen sind und einen diebstahl begangen haben???

wird das nach dem paragraph 45 artikel I oder II bestraft???

und wie sieht das bei trunkenheit im Verkehr Fahren ohne Fahrerlaubnis aus???

und die dritte möglichkeit wenn ein betrunkener jugendlicher ohne fahrerlaubnis erwischt wird???

würde mich freuen wenn sich einer bereiterklärt mir die fragen zu erklären...

mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 00:11
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard Aw: Strafmass

wofür gibts google?

Zu letzeren beiden kann ich aber sagen das es derjenige wohl kaum den führerschein mit 18 machen wird ...
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 10:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Strafmass

das Denk Ich mir auch Styx und dazu mit Eignungstest (Idiotentests), Leberwerte erst dann ab ... kommt in betracht,da kann sich einiges ansammeln und mehr

die Staatsanwälten sind da sehr großzügig mit solchen Beeinträchtigungen
überhaupt bei Alkohol am Steuer.

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
wofür gibts google?

Zu letzeren beiden kann ich aber sagen das es derjenige wohl kaum den führerschein mit 18 machen wird ...
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