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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2008, 20:56
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Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 1
Standard (Nach)Namensrecht


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Hallo hätte mal folgende fiktive Sachlage:

Mein Nachname ist "Dossen".
Die Domain Dossen.de befindet sich im Besitz eines Familienvaters Herr "Doss".
Einen Anspruch begründet er damit, dass er mit seiner Familie die "Dossen" sind.
Wie sieht die Rechtslage hier aus, hat er ein Anrecht auf die Domain, obwohl er eigentlich einen anderen Nachnamen trägt?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2008, 16:13
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Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 13
Standard AW: (Nach)Namensrecht

Hallo,

Zitat:
Zitat von helmut80 Beitrag anzeigen
Hallo hätte mal folgende fiktive Sachlage:

Mein Nachname ist "Dossen".
Die Domain Dossen.de befindet sich im Besitz eines Familienvaters Herr "Doss".
Einen Anspruch begründet er damit, dass er mit seiner Familie die "Dossen" sind.
Wie sieht die Rechtslage hier aus, hat er ein Anrecht auf die Domain, obwohl er eigentlich einen anderen Nachnamen trägt?

Grüße
ich gehe mal davon aus, dass Du hier eine sehr allgemeine Sachlage beschreibst, und dass "Dossen" hier nur ein Phantasiename ist, den Du zur Veranschaulichung gewählt hast. Denn hier gibt's ja keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern hier werden rechtlichen Theman ja nur ganz allgemein erörtert. Daher könnte ich natürlich zu einem Einzelfall Dossen nichts sagen.

Zu dem von Dir genannten fiktiven Beispielsfall: Wie Du schon selbst sagst, heißt der Herr Doss - und nicht Dossen. Seine Rechte enden imho bei Doss. Und selbst wenn ausnahmsweise die Doss-Familie im internen Gebrauch als "die Dossen" laufen sollte, reicht das noch nicht, um einem berechtigten Namensträger des Namens DOSSEN die Herausgabe der Domain zu verweigern. Es gibt da ein schönes Urteil, da hat der Herr Maxem von einem Herrn, dessen Spitzname und Aliasname Maxem war, die Herausgabe der Domain maxem.de erstritten. Das könnte doch passen?

siehe dazu http://www.jurpc.de/rechtspr/20030258.htm

Colorandi causa: Als er dann vor dem BGH gewonnen hatte, stellte sich heraus, dass Alias-Maxem die Domain längst schon übertragen hatte - an einen anderen Herrn Maxem. Und der Anwalt Maxem weiß seitdem, was ein Dispute-Eintrag ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2008, 16:19
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: (Nach)Namensrecht

Zitat:
um einem berechtigten Namensträger des Namens DOSSEN die Herausgabe der Domain zu verweigern.
Sicherlich, dazu braucht es nicht mal irgendwelcher Möglichkeiten. Denn die Herausgabe (oder Übertragung) kann gar nicht verlangt werden. Bestenfalls Unterlassung. Auch in den einschlägigen Urteilen zu finden ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 14.08.2008, 16:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 13
Standard AW: (Nach)Namensrecht

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Sicherlich, dazu braucht es nicht mal irgendwelcher Möglichkeiten. Denn die Herausgabe (oder Übertragung) kann gar nicht verlangt werden. Bestenfalls Unterlassung. Auch in den einschlägigen Urteilen zu finden ...
Korrrrrrekt, danke aaky. Die Domain wird nicht herausgegeben, sondern der alte Inhaber löscht sie, und sie fällt an Dich, wenn Du - wie oben erläutert - einen Dispute-Eintrag gestellt hast. Bitte, diese unsaubere Formulierung zu verzeihen; das Ergebnis ist dasselbe.
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