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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige hab mich durch etliche Seiten von Topics durchforstet, aber dennoch nichts gefunden was meine Fragen wirklich beantwortet hätte. Folgende Situation: Person A möchte eine Domain mit seinem Familiennamen registrieren. Der Familienname ist nicht sehr gebräuchlich. Domain soll nicht gewerblich genutzt werden. Allerdings sind die second Level Domains mit diesem Namen besetzt. 1. familienname.de ist besetzt durch Privatperson aus Deutschland mit gleichem Vornamen, Seite nicht in Benutzung, kein Inhalt aufrufbar 2. familienname.com ist besetzt durch Privatperson aus den USA mit gleichem Nachnamen, Seite auch nicht in Benutzung, kein Ihnhalt aufrufbar 3. familienname.net .info .com, sind eingetragen bei diversen Firmen und stehen zum Verkauf (laut Angaben auf der Website und Möglichkeit der Gebotsabgabe über diverse Vermittler, Hoster) Für Fall 1. Hat der Familienname ein Vorrecht gegenüber dem Vornamen? Ist es relevant dass die Seite nicht genutzt wird? Für Fall 2. Relevant dass keine Nutzung erfolgt? Gilt US Recht weil die Person dort lebt. Für Fall 3. Gilt das Namensrecht? Oder kann eine beliebige Firma diese Domain registrieren mit dem alleinigen Ziel diese zu verkaufen? Welches Recht gilt für diese inter********en Domains? Danke schonmal im Vorraus! |
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