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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Frage. Wenn man einen Artikel in einem Aktionshaus wie z.b Ebay als Privatperson verkauft.Und in der Auktion extra darauf hinweisst das der Artikel ein defekt hat das aber nicht die Funktion sondern nur die Optik betrifft und jemand den Artikel dann ersteigert.Hat der Käufer dann das Recht nach erhalten der Ware den Artikel zurückzugeben und sein Geld zurück verlangen darf?Da er eine andere Meinung eines Defektes hat wie der Verkäufer. Gruss Markus |
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| Der Warenwert beträgt 100 Euro.Es handelt sich um eine Pumpe für eine Pc Wasserkühlung an der ein Stück Plastik ausgebrochen ist.Der Käufer meint es sei ein Risko diese einzubauen das ei undicht sein könnte.Ich habe sie vorher getestet und bei mir war sie dicht.In der auktion stand drin das ein Stück Plastik abrochen ist.Gesehen wurde das von mir als ein reinen optischen Schaden vom Käufer aber als technischen. |
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| Auch als "Privatverkäufer" musst Du eine angebotene Ware korrekt und zutreffend beschreiben, sie muß bei ihrer Lieferung dem beschriebenen Angebot entsprechen. Wenn man also schreibt: "Gerät hat einen Kratzer im Lack des Deckels" - dann darf das Gerät einen Kratzer im Lack des Deckels haben. Wenn der Käufer gedacht hat "Och, der wird nur 5mm lang sein", und in Wahrheit ist er aber 50mm lang - dann hat der Käufer Pech gehabt. Muß er sich die Ware eben vorher genau angucken. Wenn der Verkäufer sagt "Das Gerät hat einen kleinen Kratzer im Lack des Deckels", und bei einer Größe des Deckels von 20 x 40 Zentimeter ist der Kratzer 25cm lang und 4mm tief... dann wird man wohl von einer unzutreffenden Beschreibung des angebotenen Gegenstandes sprechen können... Mit anderen Worten: kommt immer drauf an... Wenn man ehrlich und auch bei kritischer Betrachtung der Ansicht ist, daß die Beschreibung aufrichtig und korrekt und vollständig war - dann könnte man sich auf einen Rechtsstreit einlassen. (Ob man den gewinnt, ist immer noch eine zweite Frage.) Man kann auch einen Kompromiß suchen und die Rücknahme anbieten, wenn der Käufer die Rücksendekosten trägt. Dann hätte man sich den Schaden geteilt.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ware weicht ab, Käufer nimmt sie nicht zurück! | unbekannt | Onlineauktionen | 0 | 14.11.2006 12:49 |
| Problem: E-Bay Käufer bemängelt Ware und will Geld zurück | Anonymous | Strafrecht & Internet | 1 | 20.01.2006 15:58 |
| Ware bei Käufer def. angekommen nun will er Geld usw zurück! | comec | Onlineauktionen | 0 | 17.10.2005 20:31 |
| Käufer will geld zurück! | budy1234 | Onlineauktionen | 0 | 29.09.2005 22:59 |
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