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| Zitat:
Hatte gerade keine Zeit selbst zu schreiben. Heißt aber, Standardbrief geht. Einschreiben, PZU oder gar per Gerichtsvollzieher, ist in manchen Situationen wohl vorteilhafter.
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| Zitat:
Wenn der Rechteinhaber (Softwarefirma etc.) Strafantrag gestellt hat, bekommt sein Anwalt Akteneinsicht im folgenden Strafverfahren. Deshalb werden ja Strafanträge gestellt - um über die Akteneinsicht an die Daten der Urheberrechtsverletzer zu kommen. Entweder hat A eine Urheberrechtsverletzung begangen, dann drohen ihm die üblichen zivilrechtlichen Schritte durch den Rechteinhaber. Oder A hat keine Urheberrechtsverletzung begangen, dann droht da auch nix. Die Polizei (eigentlich müsste es die Staatsanwaltschaft sein, aber egal) fragt auch nicht, ob sie die Daten weitergeben "darf". Entweder muß sie - dann macht sie das (Anspruch auf Akteneinsicht). Oder sie darf nicht, dann tut sie das nicht. (Und manchmal, wenn der damit befasste Polizeibeamte oder Staatsanwalt einen freundlichen Tag hat, dann gibt er auch dem Geschädigten selber direkt "Akteneinsicht", oder besser gesagt: Namen und Anschrift des Geschädigten - obwohl das, wenn ich richtig sehe, eigentlich nur einem beauftragten Anwalt zusteht. Weil er sich sagt: was soll der Umstand, der macht dem Geschädigten nur extra Kosten und führt letztlich genau zum selben Ergebnis.) "Soziale Gründe" spielen bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen keine Rolle. Wer einen Schaden verursacht, muß ihn wiedergutmachen. Kann er das nicht und der Geschädigte bleibt unnachsichtig, bleibt dem Schädiger nur die Privatinsolvenz.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| @Tom, das zivilrechtliche Verfahren scheint noch gar nicht angelaufen zu sein, nur so. Find es auch ungewöhnlich, aber bei der Polizei gibt es auch Beamte, die mit Online-Straftaten so ihre Schwierigkeiten haben...
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| Tags: abmahnung, filesharing, tauschboerse, unterlassung |
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