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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige Da ich mich gerade erst angemeldet habe und noch nicht alle Beiträge zu diesem Thema durchgelesen habe, entschuldige ich mich schon mal im Voraus für ein eventuell doppeltes Thema. Also, A hat sich über Emule ein Spiel runtergelade und wollte testen, ob es für seinen Sohn geeignet ist, bevor er es kauft. A war der Meinung es handle sich um einen legalen Download einer Demo. Da A arbeitslos ist, kann er sich diverse Fehlkäufe aufgrund falscher Produktbeschreibungen und bei den heutigen Preisen von Computerspielen nicht wirklich leisten. Ja naiv aber auch sowas kommt vor. Nun hat A Post von der Polizei bezüglich dieses Downloades bekommen. Darin steht, dass nicht der Download sondern der leidige Upload (sprich das gleichzeitige Anbieten des Spieles, was bei Emule ja voreingestellt ist) verfolgt wurde. Da A aber strafrechtlich in dieser Beziehung nie in Erscheinung getreten also Ersttäterin ist, wurde das Verfahren eingestellt. Nun gibt die Polizei 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern, ob As Anschrift an die Firma weitergegebeben werden soll. Eine Verweigerung kann nur aus schwerwiegenden sozialen Gründen erfolgen. Hier nun meine Fragen: 1. Welche schwerwiegenden Gründe würde die Polizei anerkennen? 2. Was hat sie von der Firma zu erwarten? 3. Sollte es zu einer Abmahnung durch die Firma kommen, kann man es einfach ignorieren und gut ist oder zieht das noch mehr Konsequenzen nach sich? 4. Kann man vorab mit dieser Unterlassungserklärung etwas bewirken? Geändert von Styx (07.07.2008 um 23:54 Uhr). Grund: Beitrag verallgemeinert |
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| Also zuerst, meiner Ansicht ist es völlig egal was man wirklich tun wollte. Fakt ist das man es getan und einen Tatbestand erfüllt hat. Man hat also ggf. mind. fahrlässig gehandelt. Denn man sollte wissen das es sich bei Tauschbörsen mittlerweile um ein gefährliches Pflaster handelt. Demos gibt es auf hunderten von Game-Seiten. Der Download ist dort sogar meist um einiges schneller, als in einer Tauschbörse. Als Rechtfertigung hält das meiner Ansicht nach nicht stand. Zu 1, dass kommt darauf an, kann man hier nicht wirklich sagen. Das dürften die im Einzelfall entscheiden. Sicherlich kann soziale Härte hier ein Grund sein, muss aber nicht. Zu 2, wenn mit "Firma" der Rechteinhaber gemeint sein soll, dann wohl eine Abmahnung, samt Unterlassungserklärung und eine entsprechende Geldforderung. Das ist zumindest das bisher übliche. Zu 3, ja es zieht mehr nach sich, beispielsweise ein zivilrechtliches Verfahren. Zu 4, was soll vorab bewirkt werden? Man sollte sie, wenn sie berechtigt ist, unterschreiben und den Betrag zahlen. Dann ist ruhe, nur sollte man sich auch an die Unterlassung halten, d.h. entsprechendes nicht erneut tun. Nur empfehle ich die Abmahnung und Unterlassung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Nicht immer sind diese auch berechtigt, obwohl ich hier eher kein Problem sehe. Dennoch, prüfen sollte man es. Der kann dann auch genauer erklären was die Folgen sind, wenn man sich nicht daran hält, bzw. was man überhaupt tun sollte und evtl. auch die Geldforderung senken.
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| ... wenn hier etwas von "Post ignorieren" geschrieben wurde, dann höchstens im Zusammenhang mit irgendwelchen vermeintlich unseriösen Inkassoschreiben von Internet-Abzockseiten.. Reagiert man auf die Abmahnung nicht, läuft man Gefahr, sich eine Einstweilige Verfügung zu fangen.. Die wird idR. nach Aktenlage und ohne mündl. Anhörung erlassen und man kann sich eigentlich sicher sein, dass die Anwälte, die so etwas beantragen, von der Sache auch was verstehen. Sprich: Weitere Kosten würden dadurch auf den A zukommen. |
| Tags: abmahnung, filesharing, tauschboerse, unterlassung |
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