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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige hätte da mal wieder eine Frage. Wenn ich im Internet z.B. bei einem Spiel, Leute anwerbe mit der Aussage ihr könnt bei Ausschüttungen Bargeld bis zu X Euro Gewinnen, eine Anmeldung ist aber für Kinder und Jugendliche möglich und auch in den AGB wird darauf hingewiesen das bei minderjährigen Voraussgesetzt wird die Eltern haben einer Teilnahme am Spiel zugestimmt. Nun kommt es zu der Gewinnausschüttung und es stellt sich raus, der Gewinner ist noch Minderjährig, bei diesem Gewinnspiel können keine Verluste für den Teilnehmer entstehen, maximal eben der Gewinn. Steht dem Minderjährigen die Ausschüttung zu, da ja eine Einwilligungserklärung der Eltern vorausgesetzt wird oder hat das Unternehmen das Recht die Auszahlung zu verweigern, obwohl nirgends daraufhingewiesen wird das er das Geld nicht bekommen würde?? Danke schon mal im Voraus Gruß Abendstern |
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