| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige habe hier ein paar Fragen zu einem Browsergame. Es ist bei einem bekannten Browsergame nur erlaubt pro Spieler 1 Account zu besitzen, allerdings dürfen mehrere Accounts über die selbe Internetverbindung und über den selben PC gespielt werden, wenn man dies unter einem Punkt: Internetverbindung teilen einträgt. Um besondere Vorteile bei der Bedienung usw. zu erhalten, kann man sich sog. Premium Punkte kaufen (per Paypal, Bankeinzug, SMS etc.). Nun liegt folgendes Problem vor: Es wurden von meinem besten Freund und dessen Frau beide Accounts gesperrt. Sie haben eine Firma Zuhause, arbeiten den ganzen Tag zusammen und besitzen einen Computer in der Firma, worüber sie abwechselnd ihre Accounts einloggen. Die Sperrung erfolgte aufgrund des Argumentes, er wäre ein Multispieler, das sei verboten. Und sie stützen ihren Verdacht darauf, dass die Accounts ständig im Minutentakt abwechseln eingeloggt wurden. Was ja irgendwo auch verständlich ist, weil die beiden ja auch zusammen spielen und die gleichen Arbeitszeiten haben. Was aber offiziell in den Regeln nicht untersagt ist. Es wird nirgends ausdrücklich in den Regeln geschrieben, dass man nicht zB. 5x hintereinander im Sekundentakt versch. Accounts die die Internetverbindung teilen, einloggen dürfen. Nun hat das Ehepaar natürlich sich Premium Punkte gekauft und eingesetzt, welche nun aufgrund der Sperre nicht mehr brauchbar sind, die Sperre allerdings ja total ungerechtfertigt ist, kann man dann von einer ungerechtfertigten Bereicherung sprechen? Und kann man ggfs. auch Schadensersatzansprüche stellen? Inwiefern kann man dagegen angehen und / oder sind einem da die Hände gebunden? Liebe Grüße Whoever |
| |||
| Soweit ich mich erinnere, hat man, weil man ja bezahlt hat, Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. In so einem Vertrag können natürlich Klauseln einbezogen werden, dass, wenn man "cheatet" der Account gesperrt wird. Jetzt ist natürlich die Frage, gegen den Vertrag verstoßen worden ist, oder nicht. Ob das der Fall ist, kann und darf dir hier aber keiner sagen... |
| Tags: browsergame, unrechtmaessige bereicherung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rechte an Modifikationen | droptone | Strafrecht & Internet | 5 | 21.09.2007 21:54 |
| Recht & MP3 Rechte | Unregistriert | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 0 | 22.08.2006 17:02 |
| Klassen und Rechte? | Herte71 | Strafrecht & Internet | 1 | 21.07.2005 09:04 |
| Lizenz-Rechte | Basti | E-Commerce | 1 | 11.06.2005 23:12 |
| |