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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Erstmal der altbekannte Satz: Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum. So und jetzt zum Thema: Wenn man nach Canada flöge, also von Deutschland aus, und man will seinen Laptop mitnehmen, dürfte es am Flughafen durchsucht werden? Und wenn ja, welche Bedingungen müssten dafür erfüllt werden (begründeter Verdacht muss ja wohl mindestens vorliegen oder?). Sofern erlaubt, gilt das gleiche für externe Festplatten? Könnte man das umgehen, wenn man seine Festplatte komplett verschlüsselt? Gruß Rn |
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| Zitat:
Geprüft wird auf jeden Fall z.B., ob es sich um ein funktionierendes Laptop handelt und nicht etwa um eine als Laptop getarnte Bombe. Eine Zollkontrolle findet meines Wissens bei der Ausreise ohnehin kaum statt, obwohl sie natürlich möglich wäre. (Geldwäsche/unangemeldete Ausfuhr von Bargeld über 10.000 Euro, unerlaubte Ausfuhr bestimmter Gegenstände usw.) Der Zoll darf - anders als die Polizei - bei der Zollkontrolle (nicht nur an der Grenze, sondern auch im Zollgrenzbezirk, wenn ich richtig erinnere) auch Schriftstücke prüfen. (Z.B. nämlich Kontoauszüge, Bank-Korrespondenz des Reisenden usw.) Der Zoll kann bei der Einreise zumindest viele Dinge tun, für die die Polizei im Inland eine richterliche Erlaubnis braucht. (Ob das für die Ausreise genauso gilt... keine Ahnung. Logisch wäre es aber.) Im Prinzip sehe ich deshalb keinen Grund, warum der Zoll nicht auch den Inhalt eines Laptops inspizieren sollte. Tante Google sagt, daß es im Moment Bestrebungen auf EU-Ebene dazu gibt - das wiederum könnte bedeuten, daß es im Moment noch nicht so einfach möglich ist. Möglich ist es auf jeden Fall heute schon in den USA, und dann vermutlich auch in Kanada. Zitat:
Wenn Du dem Zoll einen Koffer nicht freiwillig öffnest, bricht er ihn auf. Wenn er ihn nicht aufbrechen kann - wird er ihn nicht ins Land lassen (oder aus dem Land heraus), und ihn im Zweifelsfall eben beschlagnahmen. Übrigens: die kompetentesten und verbindlichsten Auskünfte dazu erteilt Dir jedes Zollamt... Einfach mal fragen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Aha. Verschlüsselte man die Festplatte würde es in diesem Fall kaum eine Möglichkeit geben diese Verschlüsselung wieder zu knacken, das ist ja der Sinn der Sache. Allerdings weiß man ja nie genau, welche Möglichkeiten die "Gesetzeshüter" oder in diesem Fall die "Grenzhüter" haben. Ich hab dem Zoll mal geschrieben. Ich melde mich nochmal hier, wenn ich eine Antwort habe. Interessiert ja bestimmt nicht nur mich Danke für deine Antwort. Bis dann Rn |
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| So. Zoll hat sich gemeldet und eine unverbindliche Auskunft erteilt: Zitat:
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| Tags: ausland, festplatte, fliegen, flughafen, flughafenkotrolle, kontrolle, laptop, verschluesseln, zoll |
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