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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 21:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 2
Standard Domains Recht???


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hallo zusammen.
ich hab mal da eine frage ,ob es möglich ist eine freigabe einer domian zu fordern..??

es geht um ein radio bei Flatcast..nennen wir es radio A.de
dieses wurde mit hompage und domian so genannt..und bei den
gesetzlichen stellen für musik rechte gemeldet und bezahlt..

der radio inhaber und der homepage (domian) besitzer haben sich zerstritten,
die hompage von radio A wurde mittlerweile gelöscht..

jetzt wird für ein radio bezahlt welches unter der domian läuft..es aber vom radio betreiber nicht genutzt werden kann..
kann man ansprüche stellen??

ich hoffe es war verständlich...
lgwesterwood
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 08:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Domains Recht???

Bitte wer kann Helfen?? Da ich auch für dieses Radio bezahle aber in wirklichkeit zu einer anderen http Adresse geht und dieses bei dem Musiknutzer NICHT geändert werden kann.Was kann ich machen um die Domian zu bekommen? Da der Preis der Musiknutzung sehr hoch ist!!

Lg Westerwood
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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 19:35
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Domains Recht???

Ich würd sagen, man kann höchstens auf Unterlassung der Nutzung der Domain abziehlen. Mehr geht, wenn überhaupt, - soweit ich weiß - nicht!
Hilft dir aber wohl nicht weiter
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  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 22:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Domains Recht???

Sehe ich ähnlich, Unterlassung wäre u.U. machbar, aber eine Übertragung? Wohl kaum. Schon für einen Unterlassungsanspruch bedürfte es, so wie sich das hier anhört, schon schwer werden. Man müsste schließlich etwas wie Marken- oder Namensrechte geltendmachen können oder entsprechende Ansprüche, um überhaupt etwas zu fordern, sei es auch notfalls aus dem Wettbewerbsrecht. Selbst wenn, auch aus dem Marken oder Namensrecht ergibt sich nicht unbedingt ein Anspruch auf Übertragung der Domain, sondern ggf. auch nur ein Unterlassungsanspruch.
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