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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich hab mal folgende Frage. Was genau sind geschützte Bilder? Sind alle Bilder geschützt, die nicht selbstgemacht wurden? Darf man dann überhaupt noch Bilder benutzen? Wie ist das bei Bildern aus Filmen? Oder von Stars? Wenn man nun ein Forum betreibt, das z. B. sich mit Harry Potter beschäftigt. Darf man dann Bilder aus den Filmen verwenden? Liebe Grüße, Serpensortia |
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| Wenn du fremde Bilder verwenden willst,sei dies aus Film oder aus dem Netz brauchst du genehmigungen. mehr brauch ich hier nicht aufzuführen Bilder, Zeichnungen die du selber gemacht hast,auch die der User im Forum Wenn dann ein User dein Forum verläst, können diese nur mit seiner Genehmigung weiterhin im Forum verbleiben. Zitat:
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| "Lichtbilder" (Fotos), Zeichnungen, Gemälde, Radierungen, Lithographien, ... § 2 UrhG Geschützte Werke (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1.. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2.. Werke der Musik; 3.. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4.. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5.. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6.. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; 7.. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Zitat:
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__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: film bilder urheberrecht |
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