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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt. Wer im Internet eine Homepage betreibt, ist ja auch gleichzeitig dazu verpflichtet, seine Adresse bei der Denic anzugeben bzw. der Anbieter leitet die Adresse weiter. Gibt es da Möglichkeiten, dass man Einspruch erhebt? Wenn die Daten für die Staatsanwaltschaft öffentlich sind, ist das verständlich. Aber ist man verpflichtet, jedem Benutzer auf der Welt - also auch so genannten Straftätern - seine Adresse öffentlich zugänglich zu machen? Beste Grüße, Serpensortia |
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| Warum Einspruch? Man ist sogar verpflichtet die Daten auf der Hompage selbst anzugeben und nicht nur gegenüber der Denic bei der Domainanmmeldung. Das nennt sich Impressumspflicht. Unterliegt die Seite dieser (§§ 5 TMG oder 55 RStV), so hat man ein solches zu führen. Das ist nach meiner Meinung für fast alle Seiten der Fall, außer es handelt sich dabei um höchstpersönliche Seiten oder passwortgeschützte, wobei bei letzteren nicht passwortgeschützte Angebote gemeint sind.
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| Tags: denic persoenliche angaben |
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