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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ein deutscher Blogger bediene sich eines Blog-Anbieters aus Österreich. Es handle sich um einen privaten Blog, der zu allen möglichen Themen seine Meinung kund täte. Muss ein Impressum angegeben werden? Und wenn ja, nach deutschen Maßstäben oder österreichischen? In Österreich wäre nur die Offenlegungspflicht gefordert http://www.internet4jurists.at/news/aktuell65a.htm "Was nämlich in Zukunft auch für Websites gelten wird, ist die Offenlegungspflicht nach § 25. Nach dieser Bestimmung sind Name (bei Unternehmen die Firma) und Ort (bei Unternehmen: Sitz und Unternehmensgegenstand) anzugeben." Was gilt nun? Danke ps. ich fürchte diese Frage habe ich in der falschen Kategorie gepostet - sry Geändert von GDmaster (12.07.2008 um 16:08 Uhr). |
| Tags: impressum, oesterreich |
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