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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Meine Fragen: 1. Ist das illegal diese Musikstücke anzubieten? 2. Auch wenn man das Spiel besitzt? 3. Sollte es illegal sein, wie steht es mit eigenen mitschnitten? Danke im Vorraus |
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| Die Frage kann man doch leicht selbst beantworten: 1., 2. und 3. sind illegal nach § 12 und 16 UrhG (Vervielfältigung und Veröffentlichung nur per expliziter schriftlicher Zustimmung durch Urheber). Zu Punkt 2: Ob du ein Spiel besitzt hat nur für den Downloader evtl. eine rechtliche Bedeutung, nicht jedoch für den Uploader/Anbieter. |
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| Soweit ich das jetz verstehe reden beide über das "Anbieten" von Ingame-Musik. Kann mich ma einer aufklären wie das nun mit dem Download aussieht? Wenn ich jetzt das Spiel besitze, von welchem ich die Musik aus dem Internet downloade, wäre das auch illegal? Oder hat man nicht eigentlich mit dem Spiel zusammen die Musik "gekauft"? |
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