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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2004, 16:03
GFi GFi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2004
Beiträge: 1
Standard Urheberrecht bei Chat-Logs?


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Hallo,

1. wie sieht das eigentlich rechtlich aus wenn jemand einen Gesprächsmitschnitt aus einem Chat kopiert und via EMail an dritte weitergibt, ohne das die im Gespräch beteiligten Personen damit einverstanden waren?

2. wie müßte man wohl in den Nutzungsbedingungen eines Chat darauf hinweisen, das diese Art der Verbreitung von indirket öffentlichen Gesprächen untersagt ist?

Ist das Urheberrecht oder geht das in Richtung Briefgeheimnis oder oder oder?

Vielen Dank schon mal im Voraus

GFi
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2004, 13:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2004
Beiträge: 1
Standard

Hallo,

schade, dass es noch keine Antwort gibt, da mich diese Frage (insbesondere 1) auch interessiert.

Grüße
olivers_free
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2005, 13:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard betr. Chatlogs

hallo erstmal

da ich mich beruflich ziemlich viel in chats bewege, ist es mir natürlich bekannt das hin und wieder chatgespräche sei es im offenen chat als auch via e mail weitergegeben werden es gibt hierbei keinerlei rechtsgrundlage wie zb urheberrechte oder der gleichen.

ein chat ist teil des internets was ja allgemein bekannt jedem zugänglich ist, somit muss man als chatter/in damit rechnen das gespräche (egal welcher art) weitergegeben werden können.

es liegt also an jedem selbst inwieweit er/sie dem gegenüber vertraut .-)

greets HellRaiser
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  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2005, 14:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: Urheberrecht bei Chat-Logs?

Zitat:
Zitat von GFi
Hallo,
Ist das Urheberrecht oder geht das in Richtung Briefgeheimnis oder oder oder?
GFi
Hallo,

also das Urheberrecht ist hier wohl nicht betroffen, da alltägliche Aussagen nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Beim Briefgeheimnis kommt es darauf an, ob die Inhalte gegen unberechtigte Kenntnisnahme geschützt sind, was bei nem ungesicherten Chat wohl auch nicht der Fall ist.

Hier könnte es aber datenschutzrechtlich relevant sein, wenn personenbezogene Daten ohne Einwilligung weitergegeben werden.
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