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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 15:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 5
Standard Geistiges Eigentum Verkaufen


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Wenn ein Händler A in Österreich, ein Programm verkauft,
welches er selber nachweislich geklaut hat, wie kann der
geistige Eigentümer B aus Deutschland dann rechtlich gegen ihn vorgehen?

Wenn ein Kunde C aus Deutschland bei selbigen Händler A in Österreich
dieses geklaute Programm dann gekauft hat und einen Tag später dem
Betrug auf die Schliche kommt, kann dann Kunde C vom Kaufvertrag
wegen Betrug zurücktreten und sein Geld zurück verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 15:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Geistiges Eigentum Verkaufen

Normaler weise ja,aber er wird dies nicht tun.Denn er rechnet damit,dass bei einer Anzeige, die Käufer mit schädigen kann.
dies heißt kauft man eine schwrzware auch ohne wissen davon
wird nach deren Anzeige alles eingezogen durch die Behörten.

man muß dann als Nebenkläger (geschädigter )mit ihm vors Gericht treten,oder eines vollbemächtigten Anwalts
[COLOR="DarkRed"][SIZE="1"]
soweit meine kenntnissen[/SIZE][/COLOR]


Zitat:
Zitat von Birgit1968 Beitrag anzeigen
Wenn ein Händler A in Österreich, ein Programm verkauft,
welches er selber nachweislich geklaut hat, wie kann der
geistige Eigentümer B aus Deutschland dann rechtlich gegen ihn vorgehen?

Wenn ein Kunde C aus Deutschland bei selbigen Händler A in Österreich
dieses geklaute Programm dann gekauft hat und einen Tag später dem
Betrug auf die Schliche kommt, kann dann Kunde C vom Kaufvertrag
wegen Betrug zurücktreten und sein Geld zurück verlangen?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 15:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Geistiges Eigentum Verkaufen

Zitat:
Zitat von Seilschaft BlackPanders Beitrag anzeigen
dies heißt kauft man eine schwrzware auch ohne wissen davon
wird nach deren Anzeige alles eingezogen
Ich denke, das würde vom Einzelfall her entschieden werden.

Die Behörden können ja einziehen. Die Schwarzware gibt es
ja als Originalware im Internet als Freedownload.

Meine Frage ist eigentlich, wie sich Käufer C aus Deutschland
jetzt wohl am besten verhalten sollte..
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 20:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Geistiges Eigentum Verkaufen

Zitat:
Zitat von Birgit1968 Beitrag anzeigen
Wenn ein Händler A in Österreich, ein Programm verkauft,
welches er selber nachweislich geklaut hat, wie kann der
geistige Eigentümer B aus Deutschland dann rechtlich gegen ihn vorgehen?
Ihn abmahnen bzw. verklagen.

Zitat:
Wenn ein Kunde C aus Deutschland bei selbigen Händler A in Österreich
dieses geklaute Programm dann gekauft hat und einen Tag später dem
Betrug auf die Schliche kommt, kann dann Kunde C vom Kaufvertrag
wegen Betrug zurücktreten und sein Geld zurück verlangen?
Wenn's ein Online-Kauf war, kann er allein schon aufgrund der EU-Fernabsatzrichtlinie davon zurücktreten. Da ist die Rechtslage in Ö dieselbe wie in D.

Außerdem ist das Produkt mangelhaft, und der Händler schuldet in diesem Fall hier 2 Jahre lang Gewährleistung, d.h. er muß ein mängelfreies Produkt liefern. Das wäre in diesem Fall nicht-geklaute, legale Software.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 21:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Geistiges Eigentum Verkaufen

Gilt das Fernabfragegesetz auch wirklich bei Bestellung einer Software(-Addons), die per Mail nach Bezahlung versendet wird?

Oder wird solche Ware davon ausgeschlossen?

Der Online-Shop von A hat übrigens keinerlei Widerrufsbelehrungen ins seiner Internetpräsenz.
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