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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige welches er selber nachweislich geklaut hat, wie kann der geistige Eigentümer B aus Deutschland dann rechtlich gegen ihn vorgehen? Wenn ein Kunde C aus Deutschland bei selbigen Händler A in Österreich dieses geklaute Programm dann gekauft hat und einen Tag später dem Betrug auf die Schliche kommt, kann dann Kunde C vom Kaufvertrag wegen Betrug zurücktreten und sein Geld zurück verlangen? |
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| Normaler weise ja,aber er wird dies nicht tun.Denn er rechnet damit,dass bei einer Anzeige, die Käufer mit schädigen kann. dies heißt kauft man eine schwrzware auch ohne wissen davon wird nach deren Anzeige alles eingezogen durch die Behörten. man muß dann als Nebenkläger (geschädigter )mit ihm vors Gericht treten,oder eines vollbemächtigten Anwalts [COLOR="DarkRed"][SIZE="1"] soweit meine kenntnissen[/SIZE][/COLOR] Zitat:
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Die Behörden können ja einziehen. Die Schwarzware gibt es ja als Originalware im Internet als Freedownload. Meine Frage ist eigentlich, wie sich Käufer C aus Deutschland jetzt wohl am besten verhalten sollte.. |
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Zitat:
Außerdem ist das Produkt mangelhaft, und der Händler schuldet in diesem Fall hier 2 Jahre lang Gewährleistung, d.h. er muß ein mängelfreies Produkt liefern. Das wäre in diesem Fall nicht-geklaute, legale Software.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Gilt das Fernabfragegesetz auch wirklich bei Bestellung einer Software(-Addons), die per Mail nach Bezahlung versendet wird? Oder wird solche Ware davon ausgeschlossen? Der Online-Shop von A hat übrigens keinerlei Widerrufsbelehrungen ins seiner Internetpräsenz. |
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