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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem Versteigern von gebrauchten Reifen. Nehmen wir an es wird eine Auktion gestartet in welcher 2 gebrauchte Reifen angeboten werden. Diese haben laut Verkäufer (kein KFZ-Mechaniker) ein Restprofil von 60%, ermittelt aus einer Messug von 4-5mm (Neubereifung = 7mm, also 4mm=60%). Die Auktion geht bei 90€ zu Ende (Neupreis pro Reifen 180€), Reifen werden verschickt. Der Käufer bekommt die ware nach Hause und droht mit schlechter Bewertung, Polizei, Anwalt, Ebay-Käuferschutz, nem Gutachter und 6€ für die Entsorgung, da er mit dem Zustand der Reifen nicht einverstanden ist, da er in der Mitte der Reifen nur ein Restprofil von 2mm gemessen hat. Evtl war sich der Verkäufer nicht im Klaren wie die Messung genau durchgeführt wird und hat diese nicht in der Mitte sondern weiter am Rand des Reifens durchgeführt, wodurch er auf 4-5mm kam. Der Verkäufer hat seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möchte dem Käufer das Geld nicht erstatten. In der Auktion waren Bilder der Reifen sowie eine Aufforderung bei Fragen zu mailen. Am Ende der Auktionsbeschreibung ist folgender Hinweis: Hinweis: Es handelt sich hier um eine Privatauktion. In Anlehnung an die neue EU-Gesetzgebung weise ich darauf hin, dass es sich hier um eine Auktion von Privat handelt. Ich schließe Gewährleistung, Haftung und Garantie Rücknahme usw in jeglicher Form aus. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter hiermit einverstanden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. In wie fern wäre nun der Verkäufer angreifbar falls der Käufer einen Anwalt einschaltet? [EDIT] Ich hab das hier gerade in einem anderen thread gefunden, würde das abgewandelt auch zutreffen?? Wenn man also schreibt: "Gerät hat einen Kratzer im Lack des Deckels" - dann darf das Gerät einen Kratzer im Lack des Deckels haben. Wenn der Käufer gedacht hat "Och, der wird nur 5mm lang sein", und in Wahrheit ist er aber 50mm lang - dann hat der Käufer Pech gehabt. Muß er sich die Ware eben vorher genau angucken. also übersetzt: wenn man also schreibt "Reifen hat 60% Profil = 4-5mm" dann muss der Reifen 4-5mm Profil haben. Wenn der Käufer denkt das es überall 4-5mm Profil ist, jedoch diese 4-5mm nicht komplett in der Mitte messbar sind sondern mehr am Rand - dann hat der Käufer Pech gehabt. Muß er sich die Ware eben vorher genauer angucken oder sich Bilder schicken lassen. Geändert von peter3 (15.07.2008 um 16:22 Uhr). |
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