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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich habe ein Frage theoretischer Natur. Also: Jemand kauft sich ein Computerspiel. Er installiert es und es läuft einwandfrei. Er installiert einen Patch und das Spiel läuft schlecht, stürzt ab etc. Er muss den Patch aber installieren, will er im Internet spielen. Die Gegner im Einzelspielermodus hält er für sehr dumm. Außerdem kann er den Map-Editor für das Spiel nur mit einem kostenlosen Zusatzprogramm nutzen. Nun denkt diese Person darüber nach den entstandenen wirtschaftlichen Schaden einzuklagen. Könnte er damit erfolg haben? Ich bin der Meinung das er keinen Erfolg haben kann, denn: 1. Das Spiel hat im Auslieferungszustand einwandfrei funktioniert. 2. Auf den meisten Rechnern läuft das Spiel einwandfrei, auch wenn es auch bei vielen anderen Probleme gibt. 3. Das die Computergegner ihm zu "dumm" sind ist rein subjektiv. Er beharrt aber darauf, der ihm versprochene Singleplayermodus würde wegen der dummen Gegner de facto fehlen. Es geht wirklich um eine rein theoretisches Problem, ein derartige klage wird nie stattfinden. Nun ist meiner Meinung nach erst mal zu prüfen um welche Art von Vertrag es sich handelt. Kaufvertrag? Und es besteht doch nur ein Vertrag zwischen Händler und Konsument, nicht zwischen Hersteller und Konsument oder? Schadensersatz kann doch nur aufgrund einer Pflichverletzung beantragt werden oder? Wie sieht es da aus? Gruß Sebastian |
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| Welcher Sinn kann sich hinter diesem Satz versteckt haben: "Er beharrt aber darauf, der ihm versprochene Singleplayermodus würde wegen der dummen Gegner de facto fehlen." Fühlt er sich etwa zu "dumm", das Spiel alleine zu machen und will deswegen andere Leute verklagen? "ein derartige klage wird nie stattfinden." Das ist wirklich zu hoffen. Aber, was solls: Wäre nicht die einzige Klage dieser Art, wie man täglich hier im Forum sieht, bezw. erahnen kann. |
| Tags: computerspiel, mangelhaft, schadensersatz |
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