Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 10:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 2
Standard Ist das ein Kaufvertrag? Was kann man tun?


Anzeige
Hallo,

ich bin neu hier, deshalb bitte ich um ein wenig Nachsicht Ich habe leider nicht wirklich viele juristische Kenntnisse, weshalb ich mich hier an dieses Forum wende. Ich hoffe, ich kriege das gut hin mit der allgemeinen Form.

Wenn man in einem "Biete/Tausche"-Forum etwas kauft, kommt dann auch ein Kaufvertrag zustande?

Angenommen folgender Sachverhalt:

Person X macht in besagtem Forum ein Angebot. Person Y nimmt es an, und bezahlt den Artikel. Von dem Zeitpunkt an hört Person Y nix mehr von Person X und der gekaufte Artikel kommt auch nicht an.
Wie kann Person Y nun vorgehen? Gibt es eine Chance, das Geld wiederzubekommen? Oder muss sich Person Y damit abfinden, reingelegt wurden zu sein und kann dagegen nichts mehr tun?


Es wäre wirklich nett, wenn mir jemand zu diesem Sachverhalt eine Auskunft geben könnte. Ich bin wie gesagt auf diesem Gebiet nicht sehr bewandert.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 12:22
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Ist das ein Kaufvertrag? Was kann man tun?

Also ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme. Liegt beides einwandfrei vor und es gibt keine Hinderungsgründe, z.B. Rechtswidrigkeit der Ware oder Zwang etc., dann liegt idR ein Kaufvertrag vor. Aus diesem ergibt sich dann für den Verkäufer die Ware ohne Mängel zu liefern und das Eigentum zu übertragen, für den Käufer den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen und die Sache anzunehmen.
Der Käufer ist hier seiner Pflicht zu zahlen nachgekommen, nur der Verkäufer seiner Pflicht auf Übertragung nicht.

Frage ist hier jedoch, wie kommt die Annahme zustande, bzw. von wem hat diese zu erfolgen? Vom Verkäufer oder vom Käufer. Bei einem Onlineshop ist es z.B. der Fall, das der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt. Dies erfolgt meist durch Zusendung einer Rechnung oder der Ware (nicht aber durch eine Bestätigungsmail). Bei einem Biete/Tausche Forum müsste man, meiner Ansicht, die genauen AGB oder Umstände/Funktionsweise des Forums kennen.

Hier sollte man einen Anwalt beauftragen, der kann genau auf den Einzelfall eingehen und entsprechend beraten.
Jedoch scheint der einfachste Weg, das Geld einfach zurück zu fordern, wohl schon einmal auszuscheiden, da sich der Verkäufer nicht weiter meldet. Schon aus dem Grund sollte man einen Anwalt beauftragen.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Ist das ein Kaufvertrag? Was kann man tun?

Naja, einen Anwalt einschalten...

Es ist die Frage, ob sich das lohnt. Angenommen, es handelt sich um einen Streitwert von 150€. Da würden doch die Anwaltkosten den eigentlichen Streitwert deutlich übersteigen. Die Frage ist ja auch, ob sich ein Anwalt überhaupt um so "geringwertige" Fälle kümmert.


Wie gesagt, ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 22:36
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Ist das ein Kaufvertrag? Was kann man tun?

Muss nicht, also es gibt Streitigkeiten um deutlich weniger
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rücktritt vom Kaufvertrag dummangestellt Onlineauktionen 4 26.12.2008 15:42
Kaufvertrag ja oder nein? Indy049 E-Commerce 4 27.09.2007 17:59
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen Unregistriert Onlineauktionen 6 26.06.2007 22:32
Auktion = Kaufvertrag??? Jarod Onlineauktionen 1 14.06.2005 07:36



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:56 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46