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| Anzeige ich bin neu hier, deshalb bitte ich um ein wenig Nachsicht Wenn man in einem "Biete/Tausche"-Forum etwas kauft, kommt dann auch ein Kaufvertrag zustande? Angenommen folgender Sachverhalt: Person X macht in besagtem Forum ein Angebot. Person Y nimmt es an, und bezahlt den Artikel. Von dem Zeitpunkt an hört Person Y nix mehr von Person X und der gekaufte Artikel kommt auch nicht an. Wie kann Person Y nun vorgehen? Gibt es eine Chance, das Geld wiederzubekommen? Oder muss sich Person Y damit abfinden, reingelegt wurden zu sein und kann dagegen nichts mehr tun? Es wäre wirklich nett, wenn mir jemand zu diesem Sachverhalt eine Auskunft geben könnte. Ich bin wie gesagt auf diesem Gebiet nicht sehr bewandert. Vielen Dank schonmal im Vorraus. |
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| Also ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme. Liegt beides einwandfrei vor und es gibt keine Hinderungsgründe, z.B. Rechtswidrigkeit der Ware oder Zwang etc., dann liegt idR ein Kaufvertrag vor. Aus diesem ergibt sich dann für den Verkäufer die Ware ohne Mängel zu liefern und das Eigentum zu übertragen, für den Käufer den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen und die Sache anzunehmen. Der Käufer ist hier seiner Pflicht zu zahlen nachgekommen, nur der Verkäufer seiner Pflicht auf Übertragung nicht. Frage ist hier jedoch, wie kommt die Annahme zustande, bzw. von wem hat diese zu erfolgen? Vom Verkäufer oder vom Käufer. Bei einem Onlineshop ist es z.B. der Fall, das der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt. Dies erfolgt meist durch Zusendung einer Rechnung oder der Ware (nicht aber durch eine Bestätigungsmail). Bei einem Biete/Tausche Forum müsste man, meiner Ansicht, die genauen AGB oder Umstände/Funktionsweise des Forums kennen. Hier sollte man einen Anwalt beauftragen, der kann genau auf den Einzelfall eingehen und entsprechend beraten. Jedoch scheint der einfachste Weg, das Geld einfach zurück zu fordern, wohl schon einmal auszuscheiden, da sich der Verkäufer nicht weiter meldet. Schon aus dem Grund sollte man einen Anwalt beauftragen.
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| Naja, einen Anwalt einschalten... Es ist die Frage, ob sich das lohnt. Angenommen, es handelt sich um einen Streitwert von 150€. Da würden doch die Anwaltkosten den eigentlichen Streitwert deutlich übersteigen. Die Frage ist ja auch, ob sich ein Anwalt überhaupt um so "geringwertige" Fälle kümmert. Wie gesagt, ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus. |
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| Muss nicht, also es gibt Streitigkeiten um deutlich weniger
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