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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2008, 18:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 1
Standard Wer erhält eigentlich einen Anteil an den Abmahnkosten


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Hallo,

mich würde mal was interessieren:
Wenn ich einen Wettbewerber wegen einen Verstoßes von einem Anwalt abmahnen lasse, was erhalte ich dann als Anteil, Kosten, Genugtuung etc. oder wie man es auch immer bezeichnet?
Gibt es da eine allgemeinen Schlüssel oder wird das nach "Schwere" des Verstoßes im Rahmen eine Tabelle o.ä. gewertet.
Oder verdient da evtl. nur der Anwalt dabei?

mfg
ohmanni
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2008, 01:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Wer erhält eigentlich einen Anteil an den Abmahnkosten

Zitat:
Zitat von ohmanni Beitrag anzeigen
Wenn ich einen Wettbewerber wegen einen Verstoßes von einem Anwalt abmahnen lasse, was erhalte ich dann als Anteil, Kosten, Genugtuung etc. oder wie man es auch immer bezeichnet?
Nichts.

Die Anwaltsgebühren bekommt der Anwalt für seine Tätigkeit, bemessen anhand des Streitwertes.

Du bekommst höchstens dann etwas, wenn Du einen materiellen Schaden geltend machen kannst - dann bekommst Du logischerweise Schadensersatz.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2008, 23:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Wer erhält eigentlich einen Anteil an den Abmahnkosten

Zitat:
Du bekommst höchstens dann etwas, wenn Du einen materiellen Schaden geltend machen kannst - dann bekommst Du logischerweise Schadensersatz.
Würde das eigentlich reichen (kann ja jeder behaupten).

Wenn A nicht wäre Hätte B mehr Umsatz gemacht und einen höheren Gewinn erzielt.

Zitat:
Hallo,

mich würde mal was interessieren:
Wenn ich einen Wettbewerber wegen einen Verstoßes von einem Anwalt abmahnen lasse, was erhalte ich dann als Anteil, Kosten, Genugtuung etc. oder wie man es auch immer bezeichnet?
Gibt es da eine allgemeinen Schlüssel oder wird das nach "Schwere" des Verstoßes im Rahmen eine Tabelle o.ä. gewertet.
Oder verdient da evtl. nur der Anwalt dabei?

mfg
ohmanni

Denk daran der Schuss kann auch nach hinten gehen, wenn du nicht nachweisen kannst das du mit ähnliche Güter handelst. (z.B. A ist Schuhverkäufer B ist Uhrenverkäufer) oder sogar dein Impressum, AGB, Widerhufsfolgen fehlerhaft sind. Dann kann es aus meine Sicht eine Gegenabmahnung geben. (Dann verdienen Sich die Anwälte von beiden Seiten etwas)
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