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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wer hat eigentlich mehr "Recht" an einer Domain, eine kleine Stadt oder eine Firma? angenommen die Domain wurde von einem Internet-Unternehmen Regestriert und laut Impressum auch betreut, hat die Firma xyz dann ein Recht auf die Domain? Das Internet-Unternehmen hat angeboten die Domain zu verkaufen, allerding unserer Meinung nach, zu einem sehr unfairen Preis. MfG armin |
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| Käme darauf an um was für eine Domain es sich handelt. Bei www.xyzstadt.de wäre die Stadt wohl deutlich im Vorteil, schon aus § 12 BGB. Bei anderen Domainnamen, die nichts direkt mit der Stadt zu tun haben, käme es auf den Einzelfall an wie ich finde. Hat die Stadt z.B. auf gewisse Dinge, Sehenswürdigkeiten, regionale Begriffe o.ä. ein Markenrecht, könnte diese meiner Ansicht auch gewisse Ansprüche auf die Domain hieraus ableiten. Wenn auch in der Regel nur auf Unterlassung. Wobei die stadt bei einer Domain wie stadtxyz-info.de nicht unbedingt einen Anspruch hat, siehe Duisburg-info.de, da heißt es vom OLG Düsseldorf bezüglich Namensrechten von Städten auch: Zitat:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020300.htm Frage ist jetzt, geht es überhaupt um einen städtischen Namen oder um eine x-belibige Domain?
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| vielen Dank für deine Antwort. Also es handelt sich um eine Domain der form www.xyz.de Ohne stadt oder dergleichen. Desweiteren weiß ich nicht ob die Stadt selbst Betreiber der Seite ist, denn im Kopf der Seite steht was von "Private Homepage der Stadt xyz". Ich werde den Eindruck halt nicht los, das die Domain nur zum teuren Verkauf registriert wurde, da beim öffnen der Startseite ein Pop-up kommt, mit Informationen an wen man sich wenden muß, wenn man die Domain kaufen möchte, was für eine rein informative Homepage einer Stadt ja nicht üblich ist. |
| Tags: domain, domainrecht, namensrecht, unterlassung |
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