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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Nun ist der Junge 18 geworden und seine gesetzlichen Vertreter wissen immer noch nichts davon (und sie wüssten auch gar nicht wozu man webspace braucht) Der Vertrag sieht bei nicht fristgerechter Kündigung eine Verlängerung um ein Jahr vor. Um sicherzugehen hat der Heranwachsende zunächst elektronisch per E-Mail gekündigt. Jedoch wurde dies nicht akzeptiert und eine Kündigung per Brief gefordert obwohl das nicht in den AGB steht. Die E-Mail ist definitiv fristgerecht eingegangen. Den schriftlichen Kündigungsbrief erhielt die Firma ein wenig später. Ob die Post den Brief rechtzeitig zugestellt hat ist noch nicht geklärt. Die Firma behauptet keine Fristgerechte Kündigung erhalten zu haben. Nun ist ihm eine E-Mail zugestellt worden, die ihn auffordert für die Verlängerung in den nächsten 10 Tagen zu zahlen! Muss gezahlt werden obwohl bei Vertragsabschluss Minderjährig und die Kündigung losgeschickt wurde? Es gab hier bereits im Forum einen ähnlichen Fall: http://www.e-recht24.de/forum/4003-v...erjaehrig.html (Vertragsabschluss obwohl Minderjährig) Mit freundlichen Grüßen RRR³ Geändert von RRR3 (22.07.2008 um 01:53 Uhr). |
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| Ich würde es so sehen Nachdem der Vertragspartner, keine rückmeldung des Erziehungsberechtigten erhalten hattte,erstmal fraglich zum Vertrag. 2. Er ist nun 18 Jahre alt und Volljährig,was vorher gewesen ist,wird als null und nichtig angesehen. 3. wenn die entsprechende Kündigung,fristgerecht von statten ging,auch bewiesen wird,dass es so gewesen ist. Muss der Vertragspartner dies anerkennen und entsprechend abwickeln. Tut dies der Vertragspartner nicht,würde Ich auf keinem fall ihm raten, den Betrag zu zahlen. Es gibt immer wie man öfters liest dass Internetgeschäften, die Vertragspartner sehrwohl ihre Kunden nicht verlieren wollen und behauptungen aufstellen ist nicht relevat sind. Daher heißt es, abwarten bis eine Abmahnung ins Haus flattert, damit zu einem Anwalt gehen und dies mit den Beweisen der fristgerechten Kündigung vorlegen und abwicklen lassen Man nennt dies auch Einschüchterungsversuch In manchen Vertägen,mit Minderjährigen,wird um gehendst die Erziehungsberechtigen schriftlich aufgefordert,dem Vertrag zu zustimmen oder als ... wenn nicht , wird dieser Vertrag als nicht zu standen gekommen gewertet. kommt immer darauf an wo mit wem man Verträge abschließt! [COLOR="DarkRed"][SIZE="1"]dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung ..... selbst auch kein Rechtsanwalt bin.[/SIZE][/COLOR] |
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