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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2008, 17:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 4
Standard Onlinevertrag.


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Moin Moin.

Bin erst seit heute im Forum und habe die erste Frage.

Seit gut zwei Monaten schickt mir eine Internetfirma eine Rechnung für ein Gutscheinmagazin. Angeblich soll ich einen Jahresvertrag mit ihnen abgeschlossen haben.
Ich kann mich beim besten Willen nicht daran errinnern, daß ich mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen haben soll. sie haben mir auch eine Historie zukommen lassen, nachdem ich die Geldforderung abgelehnt habe.
Da es ein Grundprinzip von mir ist, niemals einen Vertrag oder Ähnliches über das Internet abzuschließen, habe ich auch keine Erfahrung damit.
Daher meine Frage: hat die Firma nicht die Pflicht, ein Vertragsformular per Post an den Kunden zu verschicken, so daß dieser die Möglichkeit hat, seine Unterschrift darunter zu setzen? Denn was mich stutzig macht, daß diese Firma nicht einmal meine Bankdaten besitzt. Laut Aussage eines Familienmitgliedes ist dies für einen Vertrag eine Voraussetznung.

Danke für Eure Bemühungen, der Ingo
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2008, 19:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Onlinevertrag.

Nehme schwer an du hast dies nur per mail bekommen ?
geöffnet auch noch ?

möchte es mal so sehen dass wenn die mailaddy also @dgfcgbs.net (etwas übertrieben) ist,könnte es durchaus um ein spam oder virus mail handeln

lasse es darauf ankommen bis Sie etwas per Post bekommst sonst keine mails der art öffnen, sollte auch nie tun was unbekannt ist.

pst gewinne auch so vieles und wurde so oft abgemahnt in den Betreffzeile gelesen und kommt nie was schriftliches an per Post.



Zitat:
Zitat von Wargomar Beitrag anzeigen
Moin Moin.

Bin erst seit heute im Forum und habe die erste Frage.

Seit gut zwei Monaten schickt mir eine Internetfirma eine Rechnung für ein Gutscheinmagazin. Angeblich soll ich einen Jahresvertrag mit ihnen abgeschlossen haben.
Ich kann mich beim besten Willen nicht daran errinnern, daß ich mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen haben soll. sie haben mir auch eine Historie zukommen lassen, nachdem ich die Geldforderung abgelehnt habe.
Da es ein Grundprinzip von mir ist, niemals einen Vertrag oder Ähnliches über das Internet abzuschließen, habe ich auch keine Erfahrung damit.
Daher meine Frage: hat die Firma nicht die Pflicht, ein Vertragsformular per Post an den Kunden zu verschicken, so daß dieser die Möglichkeit hat, seine Unterschrift darunter zu setzen? Denn was mich stutzig macht, daß diese Firma nicht einmal meine Bankdaten besitzt. Laut Aussage eines Familienmitgliedes ist dies für einen Vertrag eine Voraussetznung.

Danke für Eure Bemühungen, der Ingo
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2008, 17:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Onlinevertrag.

Hallo Seilschaft BlackPanders.

Vielen Dank erst einmal für die Mühe,
Ich habe auch schon drei Mahnungen über die Post erhalten.
Habe dem Kundendservice auch geschrieben, daß ich nichts von einer Bestellung weiß. Scheint der Firma aber recht egal zu sein.
Sie Mahnen einfach weiter.
Haben solche Internetfirmen denn nicht die Pflicht, einen schriftlichen Vertrag
aufzusetzten und diesen dann unterschreiben zu lassen? Also persönlich?
Was mich betrifft, so sehe ich nicht ein, etwas zu bezahlen, was ich nicht
erworben habe. In diesem Falle eben ein Abo. Was bitte soll ich mit einem Gutscheinkatalog?
Die Sache mit den Gewinnen kenne ich auch. So etwas lösche ich aber ungelesen. Die Logik sagt mir, das ich nicht gewonnen haben kann, wo ich nichts eingesetzt habe.
Das ist alles nur Abzocke

Also danke noch einmal, Der Ingo
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 14:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Onlinevertrag.

hallo wargomar,

bei Internetverträge ist kein Schriftstück zur Unterschift nötig. Sobald du die AGB's akzeptierst, gehst du diesen Vertrag ein!
Es gibt einige Widerrufsmöglichkeiten.
Diese müssen aber meistens spät. 2 Wochen nach Abschluss eingereicht werden.
Bzw. Minderjährige haben eine dauerhafte Widerrufsmöglichkeit, da sie noch nicht Vertragsfähig sind.
Ich würde dir Empfehlen auf die I-net Seite zu gehen und dir die AGB's durchzulesen, vielleicht findest du doch eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag zu entkommen

MFG
NIKO
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  #5 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 15:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Onlinevertrag.

So. Vielen Dank für Euren Einsatz.
Nun habe ich mir mal die Mühe gemacht, und etwas gegoogelt.
Diese Firma ist wohl nicht ganz Ohne. Auch beim Verbraucherschutz ist sie einschlägig bekannt. Es gibt da wohl tausende Betroffene, denen es genau so geht wie mir.
Da ging es nicht einmal darum, die AGB's zu akzeptieren, sondern es hat dieser Firma schon genügt, die Daten der Betroffenen über ein angebliches Gewinnspiel
zu erhalten und diese dann als Vertrag anzusehen.
Leider darf ich die Seite dieser Firma nicht hier reinstellen. So könnte ich euch evtl. vor dieser Abzocke warnen.
Nun weiß ich auch, sie ich mich zu verhalten habe.

Der Ingo
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