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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich hoffe ich kann den Plan, mich an die Forenrichtlinien zu halten, gut umsetzen *g* Folgende Frage: Angenommen eine nicht volljährige Person, um die 16 Jahre , hat vor, regelmäßige einkommen durch das erledigen von kleineren Arbeiten zu erhalten (vom schreiben von suchmaschienenoptimierten texten über die optimierung ganzer Webprojekte) - welche Schritte müsste er gehen? Ich nehme an, er müsste ein Gewerbe anmelden, was allerdings als jugendlicher noch nicht geht - oder? Und was würde sich - in rechtlicher Sicht - für den Jugendlichen ändern? So wie ich das verstanden habe, würde er vom gesetz "wie ein Erwachsener" behandelt werden - ist das Richtig so? Und ist man dann auch "voll geschäftsfähig"? Man soll sich diesen Status ja beim Gericht "erklagen" können, könnt ihr mir da genauere Infos geben was man tun muss, was es kostet, was für Risiken es birgt und was sich für den Jugendlichen ändern würde? Oder würdet ihr empfehlen, das Gewerbe einfach auf den Vater umzumelden? Kleine Info: Sollte es etwas an der Sachlage ändern - nehmen wir an, der Jugendliche ist Österreicher ps: Dieses in-der-dritten-person-schreiben ist witzig :grin: Lg aus Wien, Huggyduggy |
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| Zitat:
Guckst Du hier: http://www.reutlingen.ihk.de/showMed...erjaehrige.pdf Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgerichts, etc.pp. Zitat:
Zitat:
Im übrigen hat diese "vorzeitige volle Geschäftsfähigkeit" auch einige ganz massive Nachteile, über die Du unter o.a. Link mehr lesen kannst. Falls Du meinst, Dir auf diese Weise eine Art "vorgezogener Volljährigkeit" erstreiten zu können - vergiss es, und warte, bis Du 18 bist... Zitat:
Die Gewerbeanmeldung hat nämlich einen Rattenschwanz von rechtlichen und finanziellen Folgen. Und der Vater würde jede einzelne Entscheidung überprüfen und gutheißen oder verwerfen müssen - er haftet nämlich dafür. ________________________________________________ Auch das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" ändert nichts daran, daß es sich bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage handelt, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| hi, der Link ist leider gekürtzt.. kannst du ihn bitte noch einmal ganz schreiben? Problem ist, dass ich mit 16 Jahren gerne Geld verdienen würde und dafür das entsprechende Wissen habe - ich bin also durchaus "gut" in dem, was ich bis jetzt immer kostenlos gemacht habe. Für "Fremde" würde ich allerdings Geld verlangen und "schwarz arbeiten" will ich nicht, dafür hab ich zu viel Respekt vor der Justiz Wenn man ein Gewerbe auf sich anmeldet - muss man dann diesen Status haben, den das gericht nach "pflichtgemäßen Ermessen" vergibt ? ps: Dass man vom gesetz nicht als 18 jähriger behandelt wird ist klar - wär aber witzig wenn die 12 Jährigen mit nem Gewerbe Autofahren *g* Wie gesagt, bitte noch einmal der Link Mfg Huggyduggy |
| Tags: gewerbe, minderjaehriger, seo |
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