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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 16:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 3
Unglücklich Graka defekt was nun?


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Hallo,

X hat eine Grafikarte bei einer Onlineauktion eines Händlers gekauft. Das Geld hat X überwiesen und die Ware kam etwa 3 Tagew später.
Bei Auspacken der Karte schaute X sich wie immer alles Genau an und fand in der Verpackung der Karte abgefallene oder abgrochene Bauteile. Natürlich versuchte X danach nicht die Karte in Betrieb zu nehmen.
Als X beim Verkäufer anrief meinte der, das die Karte eingeschickt werden müsse und er vom Hersteller dann evtl. Ersatz kommen würde und das falls X von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen würde X warten müsse bis der Hersteller ihm Ersatz schickt bevor X sein Geld zurück bekommen würde.

Das klinkt für mich aber so: Wenn der Hersteller meint das es Selbstverschulden war bekommt X kein Geld zurück!? Dabei hatte X nur Ausgepackt! Was kann man den da bitte falsch machen?

Wenn X die Karte aber zurück sendet kann es ja passieren das X weder Karte noch Geld erhält(denn die Reperatur wäre sicher nur "Pfennigkram")...X ist sehr verunsichert...

Geändert von Styx (19.08.2008 um 17:16 Uhr). Grund: anhang gelöscht
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2008, 22:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Graka defekt was nun?

also erstmal möchte ich voran stellen, dass ich mich mit Grafikkarten nicht im Geringsten auskenne, kann also schlecht beurteilen, wie hoch der Schaden ist. Aber es soll ja hier auch nicht um Rechtsberatung gehen, deshalb nun meine ganz allgemein gehaltene persönliche Meinung:

Zitat:
X hat eine Grafikarte bei einer Onlineauktion eines Händlers gekauft. Das Geld hat X überwiesen und die Ware kam etwa 3 Tagew später.
Bei Auspacken der Karte schaute X sich wie immer alles Genau an und fand in der Verpackung der Karte abgefallene oder abgrochene Bauteile. Natürlich versuchte X danach nicht die Karte in Betrieb zu nehmen.
Als X beim Verkäufer anrief meinte der, das die Karte eingeschickt werden müsse und er vom Hersteller dann evtl. Ersatz kommen würde und das falls X von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen würde X warten müsse bis der Hersteller ihm Ersatz schickt bevor X sein Geld zurück bekommen würde.
M.W. muss das gezahlte Geld nach dem Widerruf innerhalb von 31 Tagen dem Käufer ausgezahlt werden. DIe Frist beginnt mit Erhalt der Sache beim Gewerblichen, die man im Zweifelsfall auch nachweisen können sollte.


Zitat:
Das klinkt für mich aber so: Wenn der Hersteller meint das es Selbstverschulden war bekommt X kein Geld zurück!? Dabei hatte X nur Ausgepackt! Was kann man den da bitte falsch machen?
Solange man die Verpackung nicht "wie wild" aufgerissen hat oder so, dürfte dies nicht haltbar sein - bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate ist beim Kauf von Neuware davon auszugehen, dass diese bereits bei Lieferung mangelhaft war. Im Zweifel müsste der VK / Händler das Gegenteil beweisen.

Zitat:
Wenn X die Karte aber zurück sendet kann es ja passieren das X weder Karte noch Geld erhält(denn die Reperatur wäre sicher nur "Pfennigkram")...X ist sehr verunsichert...
Dafür gibt es im Zweifelsfall Anwälte, die das Geld dann zurückholen. Ich gehe mal davon aus, dass der VK seinen Sitz in D hat..

<-- alles nur meine persönliche Meinung.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 17:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Graka defekt was nun?

Danke für die Antwort!
Die Grafikkarte ist vor 2 Wochen zurück gesendet worden jedoch ist bei X auf dem Konto noch kein Geld eingegangen.
Sollte X doch vorsicht halber nen Anwalt konsultieren?
Da der VK ja nun die Graka samt Verpackung hat, kann X nicht mehr nachweisen das die Verpackung unbeschädigt war. X hat nur Fotos von der Hardware gemacht.

Der Wert der Sache liegt bei etwa 200€.
Ja der VK hat den Sitz in D.

Geändert von Drgreentom (19.08.2008 um 17:15 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 18:09
air air ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 33
Standard AW: Graka defekt was nun?

Verkäufer schriftlich (evtl. Einschreiben) mit einer gesetzten Frist auffordern zu zahlen. Wenn das nicht reicht, dann wohl zum Anwalt.
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