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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 1
Standard Für "Hobby"-Verkauf Gewerbe anmelden?


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Hallihallo,

Person A:
-bastelt gern
-näht ebenfalls gern /auch Auftragsarbeiten/Maßarbeit
-fotografiert gern /ab und an auch in Auftrag

-würde gerne diese Arbeiten (hauptsächlich über einen Onlineshop) verkaufen, da sie im Bekanntenkreis gut ankommen.

Ab wieviel Gewinn muss Person A ein Gewerbe anmelden?
Person A ist angestellt, der Gewinn soll also nicht langfristig erzielt werden.
Person A denkt an nur vereinzelte Auftragsarbeiten.
Ist für diese Zusammenstellung ein Gewerbeschein erforderlich oder mehrere?


Die Angaben hier und im Netz allgemein helfen irgendwie nicht weiter.

Herzlichen Dank
shati
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 18:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Für "Hobby"-Verkauf Gewerbe anmelden?

Zitat:
Zitat von shati Beitrag anzeigen
Ab wieviel Gewinn muss Person A ein Gewerbe anmelden?
Ab 0 Euro, denn die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn in der Absicht der Gewinnerzielung ein Gewerbebetrieb errichtet wird. Es kommt also nicht auf den Gewinn an, sondern nur auf die Absicht, einen Gewinn zu erzielen.

Zitat:
Ist für diese Zusammenstellung ein Gewerbeschein erforderlich oder mehrere?
Es gibt keinen "Gewerbeschein", es gibt nur eine Gewerbeanmeldung. Und anmelden muß man jeden Gewerbebetrieb, den man betreibt. Betreibt man also zwei unterschiedliche ("Herstellung von Stricksocken" und "Schnitzen von Christbaumschmuck"), dann kann man zwei Gewerbe anmelden. Man muß aber nicht, weil natürlich auch ein Gewerbebetrieb sowohl Stricksocken als auch Christbaumschmuck herstellen kann. Interessant wird das aber in dem Moment, in dem man die Freigrenzen der Gewerbesteuerpflicht (~ 24.000 Euro Gewerbeertrag/Jahr) überschreitet. Denn die gelten pro Gewerbebetrieb und nicht pro Gewerbetreibendem.

Zitat:
Die Angaben hier und im Netz allgemein helfen irgendwie nicht weiter.
Für sowas fragt man auch besser einen Steuerberater.

________________________________________________
Auch das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" ändert nichts daran, daß es sich bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage handelt, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 11:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Für "Hobby"-Verkauf Gewerbe anmelden?

Zitat:
Person A ist angestellt, der Gewinn soll also nicht langfristig erzielt werden.
Wie ist das gemeint?

Person A muss aus meine Sicht Gewerbe anmelden. (Kleingewerbe bis 17.500 z.B). Das hat vorteile: Anschaffungskosten, anteilige Mietkosten und viele andere Kosten kann man gegen Gewinn rechnen.

z.B. wenn man 4 Zimmer hat, kann man eine Zimmer als eigenes Büro nutzen. (anteilige Mietkosten) = (Mietkosten + Nebenkosten) / qm (ganze Fläche) * qm des Zimmers. Somit hat mah die Tatsächlichen Mietkosten (z.B. 400 - 100 Euro 300 Euro)

Wenn man angestellt ist, lohnt sich die Nebengewerbe aus meine Sicht in jeden Fall. Ein Steuerberater kann Person A auf jeden Fall weiter helfen.

Der Arbeitgeben sollte aber die Zustimmung des Nebegewerbe erteilen.
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