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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Person A: -bastelt gern -näht ebenfalls gern /auch Auftragsarbeiten/Maßarbeit -fotografiert gern /ab und an auch in Auftrag -würde gerne diese Arbeiten (hauptsächlich über einen Onlineshop) verkaufen, da sie im Bekanntenkreis gut ankommen. Ab wieviel Gewinn muss Person A ein Gewerbe anmelden? Person A ist angestellt, der Gewinn soll also nicht langfristig erzielt werden. Person A denkt an nur vereinzelte Auftragsarbeiten. Ist für diese Zusammenstellung ein Gewerbeschein erforderlich oder mehrere? Die Angaben hier und im Netz allgemein helfen irgendwie nicht weiter. Herzlichen Dank shati |
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| Ab 0 Euro, denn die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn in der Absicht der Gewinnerzielung ein Gewerbebetrieb errichtet wird. Es kommt also nicht auf den Gewinn an, sondern nur auf die Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Zitat:
Zitat:
________________________________________________ Auch das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" ändert nichts daran, daß es sich bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage handelt, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
Person A muss aus meine Sicht Gewerbe anmelden. (Kleingewerbe bis 17.500 z.B). Das hat vorteile: Anschaffungskosten, anteilige Mietkosten und viele andere Kosten kann man gegen Gewinn rechnen. z.B. wenn man 4 Zimmer hat, kann man eine Zimmer als eigenes Büro nutzen. (anteilige Mietkosten) = (Mietkosten + Nebenkosten) / qm (ganze Fläche) * qm des Zimmers. Somit hat mah die Tatsächlichen Mietkosten (z.B. 400 - 100 Euro 300 Euro) Wenn man angestellt ist, lohnt sich die Nebengewerbe aus meine Sicht in jeden Fall. Ein Steuerberater kann Person A auf jeden Fall weiter helfen. Der Arbeitgeben sollte aber die Zustimmung des Nebegewerbe erteilen. |
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