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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich bin gerade sehr ratlos.. Vielleicht kann mir jemand helfen.... Wie ist die Rechtslage, wenn ein Minderjähriger (12Jahre) sich ohne Wissen der Eltern unter Angabe eines falschen Alters !!! bei einem Online-Dienst (z.B. Liebes-Test..) anmeldet, ohne zu wissen, dass dieser kostenpflichtig ist, und dieser Dienst jetzt eine Kostenrechnung schickt? Ist der Vertragsabschluss rechtskräftig? (, wenn die Rücktrittsfrist schon verstrichen ist?) Wenn ja, welche Möglichkeiten haben die Eltern? ...oder müssen die Eltern einfach zahlen? Geändert von aha2203 (27.07.2008 um 19:27 Uhr). |
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| Hallo, machen Sie sich keine Sorgen, denn Sie müssen weder etwas bezahlen noch sonst eine Leistung erfüllen. Denn ein Vertrag der durch Minderjährige abgeschlossen wurde ist nur im Falle Ihrer genehmigung rechtskräftig. Sie müssen dem Betreiber der Seite lediglich eine E-Mail mit diesem Grund mitteilen. Am besten schreiben Sie folgendes: Sehr geehrte Herr XY, der von meinem Sohn mit Ihnen getroffen Vertrag ist nicht rechtskräftig da er nach §107 BGB nur bedingt Geschäftsfähig ist. Er ging den Vertrag ohne meine Einwilligung und und darum verweiger ich dich Zahlung MFG XX Vanik |
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| Kämen dann allerdigns nicht Forderungen über das Deliktsrecht? Schließlich wurde über das Alter getäuscht!
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: falsche altersangabe, minderjaehrige, vertragsabschluss |
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