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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 16:49
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Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 3
Standard Storno nach erhalt der Vorkasserechnung


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Auftrags Stornierung nach Erhalt der Vorkasserechnung, aber vor Versand der Ware!

In einer Ersatzteilebörse für KFZ suchte jemand ein Ersatzteil.

Dieses Ersatzteil und weiteres notwendiges Zubehör hat ein Verkäufer per Email ausführlich, auch unter dem Hinweis nur nach Vorkasse zu liefern, angeboten.
Nach einigem hin und her Mails kam dann schlussendlich eine Antwortmail zurück, mit der Aufforderung, abzüglich einiger Teile des Zubehörs, doch die Rechnung Auszugfertigen und es wurde ebenfalls ausdrücklich angekündigt den Rechnungsbetrag dann umgehend voraus bezahlen zu wollen.

Eine Rechnung mit dem Hinweis das es eine Vorkasserechnung ist und die Originalrechnung der Warensendung beiliegen wird, wurde vor 3 Werktagen per Mail versendet.

Und heute kommt dann eine Mail zurück, das man einen weiteren Anbieter ausfindig machen konnte, der den Artikel günstiger verkauft.

Da dem Verkäufer ein ähnlich gelagerter Fall schon einmal geschah, stellt sich ihm nun die Frage ob Stornierung so ohne weiteres nach dieser Vorgeschichte überhaupt möglich ist.

Auch ist dem Verkäufer nicht bekannt, ob der Verkauf bzw. das Geschäft hier als Internetverkauf zu verstehen ist oder ob es anders gelagert ist, weil ja vorab ein Angebot versendet wurde.

Des weiteren ist fraglich welches Recht hier überhaupt gilt, weil Käufer und Verkäufer ein Gewerbe betreiben, wenn auch der Käufer ebenfalls ein Nebengewerbe betreibt und die Rechnung auf diesen Nebenerwerbsbetrieb ausgestellt wurde.

Vielen Dank

Geändert von paul1 (28.07.2008 um 16:51 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 16:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Storno nach erhalt der Vorkasserechnung

Zitat:
Auch ist dem Verkäufer nicht bekannt, ob der Verkauf bzw. das Geschäft hier als Internetverkauf zu verstehen ist oder ob es anders gelagert ist, weil ja vorab ein Angebot versendet wurde.
Internetverkauf ist egal. Es geht um Fernabsatzverträge, wo ein Widerrufsrecht besteht. Und die werden unter ausschließlicher Mittel von Fernkommunikationsmitteln (dazu gehören auch Telefon und Email) geschlossen. Vereinfacht: Wenn sich Verkäufer und Käufer nicht kennen, liegt normalerweise ein Fernabsatzvertrag vor.
Zitat:
Des weiteren ist fraglich welches Recht hier überhaupt gilt, weil Käufer und Verkäufer ein Gewerbe betreiben, wenn auch der Käufer ebenfalls ein Nebengewerbe betreibt und die Rechnung auf diesen Nebenerwerbsbetrieb ausgestellt wurde.
Auch das ist egal, wenn der Käufer es als Verbraucher gekauft hat (also für den Privatgebrauch und nicht fürs Unternehmen). Rechnungs- und Lieferadresse spielen dabei laut Rechtssprechung keine Rolle.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 17:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Storno nach erhalt der Vorkasserechnung

Hm.... komisches Gesetz.
d,h. Käufer, nein vortäuschende Käufer machen Verkäufern erstmal viel Arbeit, von detaillierter Angebotserstellung bis hin zum Rechnungschreiben und sagen dann ätsch, verarscht verarscht...

Kann doch nicht sein, oder ?


Das Ersatzteil ist für eine Maschine die der Käufer in seinem Gewerbebetrieb nutzt, insofern hat er das vermutlich nicht privat gekauft, die darlegung diese Maschien privat als Verbraucher zu nutzen sollte ihm zumindest nicht leicht fallen.

Er hat es n. meinem Verständnis für sein Unternehmen gekauft.
Wie verhält es sich jetzt ?

Welche Schritte sind für den Verkäufer möglich sodas der Käufer seiner Kaufabsicht auch Folgen muss?

Wie könnte sich der Käufer doch noch retten und den Kauf erfolgreich ablehen ?

Vielen Dank
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 17:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Storno nach erhalt der Vorkasserechnung

Ob das Gesetz komisch ist oder nicht, tut absolut nichts zur Sache
Zitat:
BGB § 312b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren ..., die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ...
Es ist eindeutig, existiert in dieser Form seit 2004 und hat sich in der Praxis und im Rechtsverkehr schon millionenfach bewährt.
Zitat:
d,h. Käufer, nein vortäuschende Käufer machen Verkäufern erstmal viel Arbeit, von detaillierter Angebotserstellung bis hin zum Rechnungschreiben und sagen dann ätsch, verarscht verarscht...
Und dieses Gesetz sollte jedem Verkäufer bekannt sein. Wenn ihm das zu "aufwendig" ist, braucht er ja nichts zu verkaufen. Aber nur weil es einem zu viel Arbeit ist, hat das Gesetz noch immer seine Bedeutung.
Zitat:
Das Ersatzteil ist für eine Maschine die der Käufer in seinem Gewerbebetrieb nutzt, insofern hat er das vermutlich nicht privat gekauft, die darlegung diese Maschien privat als Verbraucher zu nutzen sollte ihm zumindest nicht leicht fallen.

Er hat es n. meinem Verständnis für sein Unternehmen gekauft.
Wie verhält es sich jetzt ?
Dann ist es kein Fernabsatzvertrag, weil die Verbrauchereigenschaft nicht erfüllt ist. Somit besteht auch kein Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag. Es gilt also ganz normales Vertragsrecht. Käufer muss zahlen und Ware abnehmen, Verkäufer muss liefern.
Sicherlich kann auch einer der beiden aus gesetzlich festgelegten Gründen zurücktreten, allerdings macht er sich damit meistens schadensersatzpflichtig. Alles weitere gibt es hier im Forum, im Internet unter dem Stichwort Kaufvertrag un d Kaufrecht und bei jedem Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt.
Zitat:
Welche Schritte sind für den Verkäufer möglich sodas der Käufer seiner Kaufabsicht auch Folgen muss?
Zahlung und Abnahme fordern, mahnen und zivilrechtlich durchsetzen.
__________________
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