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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige In einer Ersatzteilebörse für KFZ suchte jemand ein Ersatzteil. Dieses Ersatzteil und weiteres notwendiges Zubehör hat ein Verkäufer per Email ausführlich, auch unter dem Hinweis nur nach Vorkasse zu liefern, angeboten. Nach einigem hin und her Mails kam dann schlussendlich eine Antwortmail zurück, mit der Aufforderung, abzüglich einiger Teile des Zubehörs, doch die Rechnung Auszugfertigen und es wurde ebenfalls ausdrücklich angekündigt den Rechnungsbetrag dann umgehend voraus bezahlen zu wollen. Eine Rechnung mit dem Hinweis das es eine Vorkasserechnung ist und die Originalrechnung der Warensendung beiliegen wird, wurde vor 3 Werktagen per Mail versendet. Und heute kommt dann eine Mail zurück, das man einen weiteren Anbieter ausfindig machen konnte, der den Artikel günstiger verkauft. Da dem Verkäufer ein ähnlich gelagerter Fall schon einmal geschah, stellt sich ihm nun die Frage ob Stornierung so ohne weiteres nach dieser Vorgeschichte überhaupt möglich ist. Auch ist dem Verkäufer nicht bekannt, ob der Verkauf bzw. das Geschäft hier als Internetverkauf zu verstehen ist oder ob es anders gelagert ist, weil ja vorab ein Angebot versendet wurde. Des weiteren ist fraglich welches Recht hier überhaupt gilt, weil Käufer und Verkäufer ein Gewerbe betreiben, wenn auch der Käufer ebenfalls ein Nebengewerbe betreibt und die Rechnung auf diesen Nebenerwerbsbetrieb ausgestellt wurde. Vielen Dank Geändert von paul1 (28.07.2008 um 16:51 Uhr). |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hm.... komisches Gesetz. d,h. Käufer, nein vortäuschende Käufer machen Verkäufern erstmal viel Arbeit, von detaillierter Angebotserstellung bis hin zum Rechnungschreiben und sagen dann ätsch, verarscht verarscht... Kann doch nicht sein, oder ? Das Ersatzteil ist für eine Maschine die der Käufer in seinem Gewerbebetrieb nutzt, insofern hat er das vermutlich nicht privat gekauft, die darlegung diese Maschien privat als Verbraucher zu nutzen sollte ihm zumindest nicht leicht fallen. Er hat es n. meinem Verständnis für sein Unternehmen gekauft. Wie verhält es sich jetzt ? Welche Schritte sind für den Verkäufer möglich sodas der Käufer seiner Kaufabsicht auch Folgen muss? Wie könnte sich der Käufer doch noch retten und den Kauf erfolgreich ablehen ? Vielen Dank |
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| Ob das Gesetz komisch ist oder nicht, tut absolut nichts zur Sache Zitat:
Zitat:
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Sicherlich kann auch einer der beiden aus gesetzlich festgelegten Gründen zurücktreten, allerdings macht er sich damit meistens schadensersatzpflichtig. Alles weitere gibt es hier im Forum, im Internet unter dem Stichwort Kaufvertrag un d Kaufrecht und bei jedem Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Zitat:
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