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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Zitat:
Wenn jemand sich die Mühe macht die Technischendaten tabellarisch zusammen zu stellen, kann jemand das später kopieren. So ist das, oder? Geändert von Benutzer_JH (29.07.2008 um 13:43 Uhr). |
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| Das Urheberrecht kann auch in der Gestaltung liegen. Eine blosse HTML-Tabelle wird davon kaum betroffen sein . hier dürfte eine Urheberschaft auch kaum nachweisbar sein. Eine "künstlerisch" gestaltete schon. Und ansonsten hat man normalerweise keinerlei Grund, irgendwelche Beschreibungen von irgendjemandem zu übernehmen - technische Daten gibt es auch beim Hersteller. Und HTML sollte jeder können, der im Internet etwas veröffentlicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, einige Hersteller sind nicht so bekannt und haben garkeine Webseite. (z.B. bei NoName Produkten). Somit ist die Suche bei Ebay viel schneller als bei google |
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| Zitat:
Und wenn es danach gehen würde, nur weil etwas kompliziert ist, darf man gegen Recht verstoßen, wäre das Rechtssystem nichts mehr wert. Und was die hersteller angeht: Wenn man Produkte vertreibt, bekommt man die auch irgendwo. Und da kann man anfragen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hi, mich würde außerdem interessieren, ob ich die Beschreibungen von Amazon oder von anderen Seiten kopieren darf. (aber nur Artikelbeschreibungen). Angenommen jemand ist SEHR GUT in Grammatik und beschreibt das Artikel wirklich gut. Wenn ich seine Beschreibung koppieren würde (nur Text). Ist es dann eine Urheberrechtverletzung? |
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