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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 17
Standard Haftung des Forenbetreibers bei Schließung eines Verkaufsbereich


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Hallo,

in einen Forum für Sammler von Spielzeug besteht für die User die Möglichkeit Sachen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Das ganze läuft vom Prinzip wie ein (Online-)Flohmarkt ab, wo 99% der Anbieter privat sind und der Rest gewerblich tätig ist. Die Preise der Produkte liegen im Cent-Bereich bzw. in niedrigen zweistelligen Euro-Bereich.

Die eingerichtete Kauf/Verkauf-Rubrik hat einige „Regeln“, welche den technischen Ablauf des Handelns betreffen. Diese Regeln besagen unter anderem, dass der Forenbetreiber, die Admins und die Moderatoren in keinsterweise Vertragspartner sind. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass die Verkäufer für den Inhalt des Angebotes verantwortlich sind, sowie dass die Verantwortung hinsichtlich der Verkaufsabwicklung dem Verkäufer und Käufer obliegt. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass man die Urheberrechte z. B. an Bildern nicht verletzt.

Zusammenfassung der Regeleckpunkte:
  • Pro User nur ein aktueller Verkausthread mit definierten Preisen1
  • Threadbezeichnung ist vom Verkäufer frei gestaltbar!
  • Der Verkaufsthread ist beliebig erweiterbar!
  • Es ist nur eigenes, selbsterstelltes Bildmaterial zulässig!
  • Verkaufsregel: Wer zuerst postet hat den Zuschlag!
  • Preisverhandlungen per PN sind gestattet!
  • Reservierungen sind für 24 Stunden gestattet!
  • Auktionsähnliche Verkäufe sind nicht erlaubt!
  • Parallel verlaufende Verkäufe auf anderen Plattformen sind nicht erlaubt!
  • Werbung für das eigene Geschäft oder eigene Ebay-Auktionen sind nicht gestattet!

Voraussetzungen:
  • Das gesamte Forum ist auf nicht-gewerblicher Basis erstellt, d.h. an dem Forum verdient keiner was.
  • Der Forenbetreiber schaltet neue User nach einer Kontrolle der Anmeldedaten frei.
  • Sämtliche Mitarbeit im Forum erfolgt von seiten des Betreibers und der Admins/Mods auf ehrenamtlicher Basis.
  • Das Forum ist für jeden User kostenfrei.
  • Der Verkaufs-Bereich ist für jeden Anbieter (Privat/Gewerblich) kostenfrei, d.h. es werden vom Forenbetreiber keinerlei Angebotsgebühren oder Verkaufprovisionen erhoben.
  • Gewerbliche Anbieter geben sich auch als solche zu erkennen.
  • Der Verkaufs-Bereich stellt eine freiwillige Leistung des Forenbetreibers dar, auf die kein wie immer gearteter Anspruch existiert und die jederzeit ganz oder partiell abgeschafft werden kann. Dies ist allerdings nirgendwo ausdrücklich erwähnt.
  • Es existieren von keiner Seite aus Zusagen dahingehend, daß dieses Forum (und damit auch der Verkaufs-Bereich) von jetzt bis zum Sanktnimmerleinstag existiert. Soll heißen: Theoretisch ist es jederzeit denkbar, dasß das Forum zu jeder Zeit geschlossen werden kann.


Fragen:
  1. Kann die Forenleitung in Anbetracht der genannten Voraussetzungen, im Falle einer Schließung des Bietebereiches (willkürlich oder unfalltechnisch), von gewerblichen Anbietern im Biete-Bereich für dadurch u.U. entstehenden Verdienstausfall haftbar gemacht werden?
  2. Kann ein gewerblicher Anbieter vom Forenbetreiber verlangen, dass dieser Bereich zumindest wieder temporär geöffnet wird um noch eventuelle Käufe abzuwickeln?
  3. So dies der Fall sein sollte: Gibt es einen Unterschied in der eventuellen Haftung, wenn die Schließung willkürlich erfolgt (weil die Forenleitung das beschließt), bzw. wenn sie unfalltechnisch oder fahrlässig erfolgt (z.B. durch einen Systemabsturz, Serverunfall, falschen Knopf gedrückt, etc).?
  4. Außerdem wäre es interessant zu wissen, ob es hierbei einen Unterschied zwischen gewerblichen Anbietern und privaten Anbietern gibt, denn rein theoretisch haben beide Gruppen im Fall der Fälle einen "Verdienstausfall" und könnten somit Schadensersatz geltend machen?
Ich hoffe die Fragestellung ist neutral genug und nicht zu umfangreich.

Freundliche Grüße
Bennain
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 20:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung des Forenbetreibers bei Schließung eines Verkaufsbereich

Zitat:
Kann die Forenleitung in Anbetracht der genannten Voraussetzungen, im Falle einer Schließung des Bietebereiches (willkürlich oder unfalltechnisch), von gewerblichen Anbietern im Biete-Bereich für dadurch u.U. entstehenden Verdienstausfall haftbar gemacht werden?
Meiner Meinung nach jas. Denn der Betreiber schließt meiner Meinung nach einen (konkludenten) Vertrag über die Bereitstellung der Plattform. Das kein Geld fließt ist dabei aus meiner Sicht egal, denn der Betreiber verzichtet ja darauf. Und wenn der Betrieber dann seinen Teil des Vertrages nicht mehr erfüllt ...
Würde dies von Anfang an ausgeschlossen (was es offensichtlich nicht ist) könnte das anders aussehen.
Zitat:
Kann ein gewerblicher Anbieter vom Forenbetreiber verlangen, dass dieser Bereich zumindest wieder temporär geöffnet wird um noch eventuelle Käufe abzuwickeln?
Gleiche Antwort
Zitat:
So dies der Fall sein sollte: Gibt es einen Unterschied in der eventuellen Haftung, wenn die Schließung willkürlich erfolgt (weil die Forenleitung das beschließt), bzw. wenn sie unfalltechnisch oder fahrlässig erfolgt (z.B. durch einen Systemabsturz, Serverunfall, falschen Knopf gedrückt, etc).?
Das wäre der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Meiner Meinung nach bestenfalls in der Tragweite des Schadensersatzes.
Zitat:
Außerdem wäre es interessant zu wissen, ob es hierbei einen Unterschied zwischen gewerblichen Anbietern und privaten Anbietern gibt, denn rein theoretisch haben beide Gruppen im Fall der Fälle einen "Verdienstausfall" und könnten somit Schadensersatz geltend machen?
Bei einem Privaten dürfte der Schaden geringer sein. Sonst sehe ich keinen Unterschied.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 22:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Haftung des Forenbetreibers bei Schließung eines Verkaufsbereich

Hallo aaky,

vielen Dank für diese erste Antwort. Ich hoffe noch anderweitige Meinungen zu erhalten.

Wenn ich die Antworten richtig verstanden haben, bedeutet dies in seiner Konsequenz, das man

a) keinen Verkaufsbereich anbietet, um erst gar nicht in die Gefahr zu kommen

oder

b) einen Anspruch auf die Fortführung der Rubrik ausschließt

oder

c) wenn b) nicht gegeben ist, zumindest eine Ankündigung bzgl. der Schließung verfasst.

Ich habe mal eine Ausschlusserklärung verfasst. Kann sowas helfen?
Der Forenbetreiber stellt das Forum, und hier speziell den Verkaufsbereich, als unentgeltliche Verkaufsplattform zur Verfügung. Für Verkäufer und Käufer besteht keinerlei Rechtsanspruch auf den Erhalt dieses Bereiches. Der Forenbetreiber behält es sich vor, diesen Bereich zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen zu schließen.

Wenn ein Forenbetreiber aber keine Lust mehr hat einen Verkaufsbereich anzubieten, greift hier denn nicht auch das virtuelle Hausrecht? Mir fällt da spontan die Plastikdosen-Verkaufsparty ein. Wenn man als Haus- oder Wohnungseigentümer keine Lust mehr auf diese Veranstaltung hat, kann man doch auch den Verkäufer und die Käufer bitten die Wohnung vorzeitig zu verlassen? Ein Forumsbetreiber wird doch prinzpiell mit einem Wohnungseigentümer gleichgesetzt und bekommt ein virtuelles Hausrecht zugesprochen.

Im Anbetracht der gemachten Aussagen, würde es doch sogar soweit gehen, das ein Forenbetreiber, wenn er keinerlei Auschlussklausel in den Nutzungsbedingungen hat, sein Forum weder verändern noch schließen darf. Schließlich wird das Recht auf Verfügbarkeit von Teilen bzw. des ganzen Forums nirgendwo ausgeschlossen. In der logischen Konsequenz kann dann doch jeder User ankommen und den Betreiber verklagen, weil eine bestimmte Rubrik nicht mehr exxistent ist oder umbenannt wurde.

Freundliche Grüße
Bennain
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 22:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung des Forenbetreibers bei Schließung eines Verkaufsbereich

Zitat:
Im Anbetracht der gemachten Aussagen, würde es doch sogar soweit gehen, das ein Forenbetreiber, wenn er keinerlei Auschlussklausel in den Nutzungsbedingungen hat, sein Forum weder verändern noch schließen darf. Schließlich wird das Recht auf Verfügbarkeit von Teilen bzw. des ganzen Forums nirgendwo ausgeschlossen. In der logischen Konsequenz kann dann doch jeder User ankommen und den Betreiber verklagen, weil eine bestimmte Rubrik nicht mehr exxistent ist oder umbenannt wurde.
Ein Forum würde ich etwas anders sehen als eine Plattform, auf der man seine Geschäfte tätigen kann. Eine Diskussion in einem Forum bringt keinem irgendwelche Vorteile - eine Schließung also auch keinen Schaden. Eine Verkaufsplattform schon.
Ich würde das eher damit vergleichen, das jemand einen Laden zur Verfügung stellt ... wenn nichts anderes vereinbart wird, greift dann eben das BGB (Mietrecht, Überlassung ... was auch immer relevant ist).
Zitat:
Wenn man als Haus- oder Wohnungseigentümer keine Lust mehr auf diese Veranstaltung hat, kann man doch auch den Verkäufer und die Käufer bitten die Wohnung vorzeitig zu verlassen?
Kann man, aber wenn die nicht gehen kann man nicht mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" klagen. Denn schließlich hat man sie reingelassen. Man muss dann schon einen triftigen Grund haben (zum Beispiel weil die anfangen, die Möbel zu zerlegen). Nur weil dann plötzlich der geheime Liebhaber auftaucht, kann man die nicht einfach vor die Tür setzen - oder die könnten meiner Meinung nach dagegen vorgehen, weil man ja schließlich (konkludent) die Abwicklung der Geschäfte in der Wohnung erlaubt hat - und wenn nichts vereinbart war in dem Rahmen, in dem der Verkäufer sich das vorgestellt hat und es die guten Sitten gestatten.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 23:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Haftung des Forenbetreibers bei Schließung eines Verkaufsbereich

Hallo,

und nochmals Dank für die Ausführung.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ein Forum würde ich etwas anders sehen als eine Plattform, auf der man seine Geschäfte tätigen kann. Eine Diskussion in einem Forum bringt keinem irgendwelche Vorteile - eine Schließung also auch keinen Schaden. Eine Verkaufsplattform schon.
Ich würde das eher damit vergleichen, das jemand einen Laden zur Verfügung stellt ... wenn nichts anderes vereinbart wird, greift dann eben das BGB (Mietrecht, Überlassung ... was auch immer relevant ist).
Wie im Beispiel erwähnt, sind es Sammler von Spielzeug. Oftmals haben diese Leute nur die Möglichkeit über Fachbörsen, Online-Auktionshäuser oder auch Flohmärkte an Sammelobjekte zu kommen. Eine zusätzliche Problematik, speziell auf Flohmärkten, ist die, das man das Sammelobjekt nur als unsortiertes Konvolut in irgendwelchen Kartons erwerben kann und selten die Möglichkeit hat, gezielt das gewünschte Objekt zu kaufen. Zähneknirschend nimmt man dann oftmals das ganze Konvolut, da nun einmal für einen interessante Sammelobjekte darin zu finden sind. Daraus resultiert dann meistens, das z. B. 95 Prozent der erworbenen Ware nicht in das eigene Sammelgebiet passt.

Nun bieten gerade die Fachforen für solche Sammler die Möglichkeit, entweder das überschüssige Material zu tauschen oder zu verkaufen, wobei aber auch wie hier von Ihnen erwähnt, vorwiegende über das Sammelgebiet diskutiert. Sogesehen ist der Basarbereich letztendlich doch nur ein Serviceangebot.

Freundliche Grüße
Bennain
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