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| Anzeige in einen Forum für Sammler von Spielzeug besteht für die User die Möglichkeit Sachen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Das ganze läuft vom Prinzip wie ein (Online-)Flohmarkt ab, wo 99% der Anbieter privat sind und der Rest gewerblich tätig ist. Die Preise der Produkte liegen im Cent-Bereich bzw. in niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Die eingerichtete Kauf/Verkauf-Rubrik hat einige „Regeln“, welche den technischen Ablauf des Handelns betreffen. Diese Regeln besagen unter anderem, dass der Forenbetreiber, die Admins und die Moderatoren in keinsterweise Vertragspartner sind. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass die Verkäufer für den Inhalt des Angebotes verantwortlich sind, sowie dass die Verantwortung hinsichtlich der Verkaufsabwicklung dem Verkäufer und Käufer obliegt. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass man die Urheberrechte z. B. an Bildern nicht verletzt. Zusammenfassung der Regeleckpunkte:
Voraussetzungen:
Fragen:
Freundliche Grüße Bennain |
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| Zitat:
Würde dies von Anfang an ausgeschlossen (was es offensichtlich nicht ist) könnte das anders aussehen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, vielen Dank für diese erste Antwort. Ich hoffe noch anderweitige Meinungen zu erhalten. Wenn ich die Antworten richtig verstanden haben, bedeutet dies in seiner Konsequenz, das man a) keinen Verkaufsbereich anbietet, um erst gar nicht in die Gefahr zu kommen oder b) einen Anspruch auf die Fortführung der Rubrik ausschließt oder c) wenn b) nicht gegeben ist, zumindest eine Ankündigung bzgl. der Schließung verfasst. Ich habe mal eine Ausschlusserklärung verfasst. Kann sowas helfen? Der Forenbetreiber stellt das Forum, und hier speziell den Verkaufsbereich, als unentgeltliche Verkaufsplattform zur Verfügung. Für Verkäufer und Käufer besteht keinerlei Rechtsanspruch auf den Erhalt dieses Bereiches. Der Forenbetreiber behält es sich vor, diesen Bereich zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen zu schließen. Wenn ein Forenbetreiber aber keine Lust mehr hat einen Verkaufsbereich anzubieten, greift hier denn nicht auch das virtuelle Hausrecht? Mir fällt da spontan die Plastikdosen-Verkaufsparty ein. Wenn man als Haus- oder Wohnungseigentümer keine Lust mehr auf diese Veranstaltung hat, kann man doch auch den Verkäufer und die Käufer bitten die Wohnung vorzeitig zu verlassen? Ein Forumsbetreiber wird doch prinzpiell mit einem Wohnungseigentümer gleichgesetzt und bekommt ein virtuelles Hausrecht zugesprochen. Im Anbetracht der gemachten Aussagen, würde es doch sogar soweit gehen, das ein Forenbetreiber, wenn er keinerlei Auschlussklausel in den Nutzungsbedingungen hat, sein Forum weder verändern noch schließen darf. Schließlich wird das Recht auf Verfügbarkeit von Teilen bzw. des ganzen Forums nirgendwo ausgeschlossen. In der logischen Konsequenz kann dann doch jeder User ankommen und den Betreiber verklagen, weil eine bestimmte Rubrik nicht mehr exxistent ist oder umbenannt wurde. Freundliche Grüße Bennain |
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| Zitat:
Ich würde das eher damit vergleichen, das jemand einen Laden zur Verfügung stellt ... wenn nichts anderes vereinbart wird, greift dann eben das BGB (Mietrecht, Überlassung ... was auch immer relevant ist). Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, und nochmals Dank für die Ausführung. Zitat:
Nun bieten gerade die Fachforen für solche Sammler die Möglichkeit, entweder das überschüssige Material zu tauschen oder zu verkaufen, wobei aber auch wie hier von Ihnen erwähnt, vorwiegende über das Sammelgebiet diskutiert. Sogesehen ist der Basarbereich letztendlich doch nur ein Serviceangebot. Freundliche Grüße Bennain |
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