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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 08:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 3
Standard Downloadverweis auf andere Homepage


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Hallo zusammen,

mal angenommen jemand betreibt ein Forum mit einer Downlaod Datenbank.
In dieser Datenbank möchte er downloads von Dokumenten anbieten die auf einer anderen (privaten) Homepage zur Verfügung gestellt werden.

Ist es ausreichend wenn derjenige einen kurzen Hinweistext das es sich bei dem Download um einen Link auf eine andere Homepage handelt erstellt.
Bsp:
Bei diesem Dokument handelt es sich um einen Link auf die Homepage von xyz.de.

Ist das ausreichend um sich gegen eventuelle Copyrigt und Urheberrechtsverstöße abzusichern, da er sich nur um eine Verlinkung handelt? Oder muss noch irgendwas in dem Hinweistext erwähnt werden?

MfG, 8800er
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 15:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Downloadverweis auf andere Homepage

Servus,
falls eine Verlinkung erlaub sein sollte. Wie sieht es mit Dokumenten aus die eventuell geschützt sind, und diese auf einem Filehoster ala Rapidshare hochgeladen werden. Darf man dann diese trotzdem verlinken?

Bitte um Antwort.

MfG, 8800er
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 23:52
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Downloadverweis auf andere Homepage

Es gibt eine Linkhaftung, nur scheiden sich nicht selten daran die Geister.
Doch kann man sagen, dass man aufpassen sollte worauf man verlinkt. Ein Disclaimer schützt nicht unbedingt vor einer möglichen Haftung, wenn man den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten schafft.
Dazu kann auch das Linken auf Dateien bei Rapidshare gehören, wenn es sich hierbei um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Ebenso das Linken auf Streams, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten (Kinofilme, DVD-Filme, Serien etc.), sollte man unterlassen.

Auch bei Links auf Software gilt Vorsicht. Was in Deutschland nicht erlaubt ist, sollte man auch nicht verlinken. Dazu gehören u.a. bestimmte Brennsoftware, aber auch Systemtools die unter den 202c StGB fallen könnten. (sog. Hackerparagraph)

Eine Distanzierung per Disclaimer ist m.E. schon von daher sinnlos, da man nicht auf etwas willentlich linken kann, sich dann aber gleichzeitig davon distanzieren will. Wäre in etwa so, als ob man jemanden erschießt und sich gleichzeitig vom Tun seines Zeigefingers distanziert.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 06:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Downloadverweis auf andere Homepage

Bei den Dokumenten handelt es sich um nichts illegales. Es handelt sich um ein Autoforum und es wird auf folgende Sachen verlinkt (ABE´s, eingescannte Prospekte & Preislisten von einem Automobilhersteller, eingescannte Inspektionspläne, Screenshots von Software die nur der Automobilhersteller hat, etc.).
Es kam die Nachfrage von einem User ob er ein Teilegutachten hochladen darf. Jetzt weiß der Admin nicht ob das in Ordnung ist, oder ob er das lieber über einen Link zu rapidshare lösen soll.

@stix: danke für deinen beitrag ! ;-)
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 15:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Downloadverweis auf andere Homepage

Also selbst bei eingescannten Prospekten wäre ich Vorsicht, darin befinden sich schließlich auch Bilder.
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