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| Anzeige eine fachfrage zum urheberrecht bei bildern: falls jemand von einem technischen gegenstand ein foto macht und auf einer homepage verwendet, liegt da nicht das urhberrecht an dem bild (..an der abbildung des gegenstands) eines techischen gegenstands beim hersteller des gegenstands? also, bei der firma die das auto, den fernseher oder das handy oder ähnliches herstellt hat? man darf ja auch kein markenlogo einer firma zu hause abfotografieren und dann sagen, derjenige der das gemacht hat, hat das urheberrecht an dem bild (an dem logo) und kein anderer darf es von dieser homepage "klauen"? das ganze mag bei landschaftaufnahmen oder aufnahmen von einer blume oder einem tier anders ausschauen. wer kann da weiterhelfen? dankeschön + viele grüße |
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| Fotografiert man einen technischen Gegenstand, z.B. ein Handy oder ein Auto, sind weniger Urheberrechte an diesem verletzt, sondern eher Marken- oder Geschmacksmusterrechte an dem jeweiligen Gegenstand. Diese aber auch nur bei einer gewerblichen Nutzung der Bilder wie ich finde. Auf einer privaten Seite kann ich durchaus mein Auto zeigen und bin auch Urheber des Bildes. Eine Verwendung durch Dritte ist dann auch ohne Einwilligung des Urhebers nicht gestattet. Der Hersteller des Autos hat hingegen nix zu melden. Auch wenn es sich um unwesentliches Beiwerk handelt, würde ich da keine größeren Probleme sehen, sofern der evtl. geschützte Gegenstand nicht Hauptbestandteil des Bildes ist. Wichtig ist meiner Ansicht nur, dass eine gewerbliche Nutzung von Bildern, auf denen geschützte Gegenstände eindeutig zu erkennen sind, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung evtl. Rechteinhaber verwendet werden.
__________________ hier klicken für die Forensuche Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung |
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| Zitat:
Zitat:
Fotografieren kannst Du das Markenlogo, so viel Du magst. Verwenden bzw. veröffentlichen darfst Du es in bestimmten Zusammenhängen nicht ohne Erlaubnis des Markeninhabers. Wenn Du z.B. eine Straßenszene fotografierst, auf der eine CocaCola-Reklame zu sehen ist, dann ist das unproblematisch - solange Du das nicht für eine eigene Konkurrenzbrause verwendest... Für weitergehende Details fragst Du den Rechtsanwalt Deines Vertrauens, der sich auf Markenrecht spezialisiert haben sollte.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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