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| Zitat:
http://www.heise.de/newsticker/Staatsanwaltschaft-verweigert-Ermittlung-von-Tauschboersennutzern--/meldung/105577
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| jaa hab ich au gehört. bis zu ner grenze von 3000€ verfolgen se dich scheinbar net. aber was mich interessiert wonach richtet sich die grenze? nach den cd preisen im laden oder nach den preisen von musicload und co? aber was ich komisch find die reden da immer nur von tauschbörsen was is mit den ganzen seiten wo ma ziehn kann? werden die net kontrolliert oder wie is des? Geändert von hustenhamster (17.08.2008 um 02:57 Uhr). |
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| M.W. bezieht sich diese Angabe von 3.000 EUR auf alle unautorisiert heruntergeladenen Werke, sprich auch solche, die man nachweislich über die "Download-Seiten" heruntergeladen hat. Bei der Berechnung des Schadenswertes wird eine Musikdatei mit 1 EUR angesetzt, ein Film mit 15 EUR, soweit ich mich richtig an einen anderen Bericht zu diesem Thema erinnern kann. |
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| Das mit dem 1€ ist die "neue" Regelung, wenn man es so nennen mag. Danach gilt pro kopierter "Medieneinheit" ein rechnerischer Wert von 1€. Bei Sexfilmen soll gar erst ab 100 ermittelt werden. Ein für Filme gesonderter Wert von 15€ ist mir nicht bekannt. Ist aber m.E. auch eine "Medieneinheit", wobei man durchaus einen höheren Schadenswert erwarten könnte. Aber soweit ich das bisher verfolgt habe, ist das nur von den Staatsanwaltschaften in NRW beschlossen worden. Aber um die Freude etwas zu dämpfen. Das LG Hamburg hatte in 2007 einmal einen Streitwertkatalog veröffentlicht. Für Privatpersonen wurde hier als Streitwert für die ERSTE mp3 6.000€ angesetzt werden, für die zweite bis fünfte jeweilis 3.000€, ab der sechsten 1.500 und ab der zehnten noch 600€. Dies gilt meines Wissens jedoch nicht für den Download, sondern nur für das Anbieten zum Download. Bei einer Tauschbörse tut man das aber zwangsläufig. Wer herunterläd, bietet in der Regel auch an. Zitat:
Jedoch arbeitet die Industrie auch bereits an diesem Problem. Man sollte sich da nicht unbedingt viel sicherer fühlen und der Download ist seit diesem Jahr auch nicht mehr so "grauzonenmäßig" wie noch zuvor.
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